Nun auch in Sachsen: 2G-Option beschlossen
Sachen führt die 2G-Option ein und will damit einen Schritt Richtung Normalität gehen. Die Möglichkeit soll etwa für die Innengastronomie, Veranstaltungen in Innenräumen, Events von bis zu 5000 Personen, Hallenbäder, Saunen, Diskotheken und Clubs oder bei touristischen Busreisen gelten.
Kinder unter 16 ausgenommen
Niemand sei verpflichtet, jeder könne das für sich selbst abwägen, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Wenn die Einrichtungen 2G nutzen, fallen Beschränkungen wie Maskenpflicht und das Abstandsgebot weg. Eine Einlasskontrolle ist Pflicht. Für Kinder unter 16 Jahren gilt das 2G-Modell nicht. Sie brauchen auch keinen Test, weil sie ohnehin in der Schule getestet werden. Ungeimpfte Beschäftigte der am 2G-Modell beteiligten Einrichtungen brauchen einen Test. Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, bekommen keinen Einlass in 2G-Einrichtungen.
Die neue Corona-Schutzverordnung gilt vom 23. September bis einschließlich 20. Oktober.
(dpa/NZ)