Schutzmaßnahmen
NRW: Coronatests nur noch 24 Stunden gültig
Als getestet gilt man in Nordrhein-Westfalen ab sofort nur noch, wenn der Corona-Schnelltest oder PCR-Test höchstens 24 Stunden alt ist. Zuvor lag die Grenze bei 48 Stunden.
In NRW zählt man ab sofort nur noch als getestet, wenn der Schnelltest oder PCR-Test höchstens 24 Stunden alt ist. Zuvor lag die Grenze bei 48 Stunden.Das geht aus der neuen Coronaschutz-Verordnung hervor, die seit Mittwoch gilt.
Einen entsprechend frischen Test muss man als Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesener überall dort vorweisen, wo die 3G-Regel gilt – also zum Beispiel in Restaurants oder beim Friseur. Für manche Bereiche – wie Diskotheken oder Karnevalsveranstaltungen in Räumen – gilt sogar die 3Gplus-Regel: Hier darf ein Schnelltest sogar nur sechs Stunden alt sein.
(dpa/MK)