Normale Gastronomie von Personenlimit ausgenommen
In Österreich gilt ab sofort ein Limit von 500 Teilnehmern für Outdoor-Events und 100 Personen bei Indoor-Veranstaltungen. Kurzfristig stand im Raum, dass dieses 100-Personen-Limit auch für die Gastronomie gelte. Gesundheitsminister Rudolf Anschober korrigierte diese Befürchtung jedoch inzwischen in einem neuen Erlass. Darin heißt es, dass u.a. Betriebe im Zusammenhang mit der Befriedigung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens (Lebensmittelhandel, Einkaufzentren, gastronomische Einrichtungen hauptsächlich zugelassen für die Verabreichung von Speisen, usw.) von dem Limit ausgenommen seien. Sehr wohl betroffen davon seien allerdings Betriebe, die nicht primär der Lebensmittelversorgung dienen, also etwa Bars, Discos oder Kinos.
Warum Essenslokale von der Begrenzung ausgenommen werden, erklärt Anschober so: „Wir haben uns die Frage der Betriebskantinen angesehen. Das war der Auslöser. Wir wollen den öffentlichen Betrieb nicht gefährden. Das ist rechtlich schwer trennbar, deswegen wollten wir zunächst den gesamten gastronomischen Betrieb hinausnehmen. Haben aber uns dann dazu entschlossen zwischen Bars, Klubs, wo nur alkoholische Getränke konsumiert werden und Restaurants zu unterscheiden.“
„Betrieb mit maximal 100 Personen wirtschaftlich nicht machbar“
In Wien haben jedenfalls schon die ersten Discos die Konsequenzen gezogen und ihren Betrieb fürs erste eingestellt, darunter etwa Praterdome, Pratersauna oder Volksgarten. Die Schließung der Locations ist nach derzeitigem Stand bis 3. April geplant – bis dahin gilt die Anordnung des Bundes. Volksgarten-Betreiber Michael Böhm wird in der APA mit den Worten zitiert: „Es ist eine Katastrophe. Ein eingeschränkter Betrieb mit maximal 100 Personen ist wirtschaftlich nicht machbar. Bei uns liegt der Break-even weitaus höher.“