Nordosten hebt Testpflicht für Touristen auf
Von weiteren gelockerten Corona-Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern profitieren zunächst vor allem Touristen. Die Corona-Testpflicht nach der Einreise wird aufgehoben, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Schwerin mitteilte. Zuvor mussten sich Touristen jeden dritten Tag testen lassen, sofern sie nicht zweimal geimpft worden oder von einer Corona-Infektion genesen waren. Die neue Regelung soll nach Angaben eines Regierungssprechers von diesem Donnerstag an gelten.
Testpflicht bei Einreise bleibt bestehen
Die bestehende Testpflicht bei der Einreise bleibt hingegen zunächst bestehen. Wer in den Nordosten einreist, muss weiterhin einen maximal 24 Stunden alten Test vorweisen, sofern er nicht zweimal geimpft worden ist oder von einer Corona-Infektion genesen ist. Für manche Dienstleistungen wie die Gastronomie im Innenbereich soll die Testpflicht ebenfalls zunächst bestehen bleiben. Wer in einem Hotel übernachtet, soll dort jedoch alle Gastronomieangebote auch ohne Test in Anspruch nehmen können.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in MV begrüßte den Schritt. „Nun muss nächste Woche auch die generelle Testpflicht in der Innengastronomie fallen. Bei einer Erstimpfquote in MV von über 50 Prozent und unseren bewährten Hygienekonzepten ist dieser Schritt überfällig. Mit dem Wegfall der Testpflicht werden unnötige Hemmnisse für unsere Gäste abgebaut“, forderte Präsident Lars Schwarz.
Mund-Nasen-Schutz im Freien soll abgeschafft werden
Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien soll laut Schwesig indes in der kommenden Woche weitestgehend abgeschafft werden. Dies werde endgültig in der kommenden Woche geregelt. Außerdem kündigte die Regierungschefin ein neues Corona-Ampelsystem an, anhand dessen weitere Maßnahmen oder Lockerungen abgeleitet werden sollen. Es berücksichtige nicht allein die Sieben-Tage-Inzidenz, also den Wert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche, sondern zudem etwa die Krankenhausauslastung mit Covid-19-Patienten.
(dpa/MK)