Niedersachsen will Testpflicht lockern
Niedersachen will die Testpflicht für die bevorstehenden Öffnungen lockern. In Kreisen und Großstädten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt, darf ab kommendem Montag der Tourismus und der Einzelhandel wieder öffnen. Während der Einzelhandel komplett aufmachen darf, sollen Gastronomie und Tourismus in Etappen und unter Einschränkungen wieder anlaufen . Die Einzelheiten befinden sich noch in der Abstimmung, die Verordnung wird am Freitag oder Samstag veröffentlicht.
Keine tägliche Testpflicht für Hotelgäste
Ursprünglich war für Hotelgäste eine tägliche Testpflicht ins Auge gefasst. Nun sollen in Hotels, Pensionen und Jugendherbergen nach einem Test bei der Anreise zwei Tests pro Woche für die Gäste ausreichen, wie dies auch für Ferienwohnungen geplant ist.
Geschäfte bis 200 Quadratmetern ausgenommen
Für den Besuch im Einzelhandel sollen neben qualifizierten Tests in Testzentren auch unter Aufsicht vorgenommene Tests in den Geschäften oder von Arbeitgebern ausreichen, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Freitag in Hannover. Zu Hause durchgeführte Selbsttests, auch von Schülern, gelten nicht. Geschäfte bis zu einer Größe von 200 Quadratmetern, in denen sich maximal zehn Kunden zugleich aufhalten dürfen, sollen von der Testpflicht ausgenommen werden.
(Niedersächsischer Landtag/MK)