Niedersachsen führt Weihnachtsruhe ein
Angesichts der angespannten Corona-Lage ringt die Politik vor Weihnachten um einen Mittelweg: Ein Lockdown wie vor einem Jahr soll es nicht sein, eine Weihnachtsruhe hingegen schon – jedenfalls in Niedersachsen. Vom 24. Dezember bis zum 2. Januar sollen besondere Corona-Regeln gelten.
Wie viele Menschen dürfen über Weihnachten zusammenkommen?
In Niedersachsen dürfen sich an Heiligabend und den beiden Weihnachtsfeiertagen bis zu 25 Menschen drinnen oder bis zu 50 Menschen draußen treffen – vorausgesetzt, sie sind alle geimpft oder genesen. Ab zehn Teilnehmern gilt dabei die 2G-plus-Regel, also eine zusätzliche Testpflicht. Außerdem müssen die Kontaktdaten erfasst und FFP2-Masken getragen werden. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind nur Weihnachtsfeiern zu Hause.
Vom 27. Dezember an greifen dann verschärfte Kontaktbeschränkungen, die auch Silvester und Neujahr betreffen werden. Dann dürfen maximal noch zehn Menschen zusammenkommen – Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu. Für Ungeimpfte sind die Vorschriften wie bereits vor Weihnachten deutlich strenger: Ein Haushalt darf sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Was gilt beim Restaurantbesuch?
Für die Gastronomie gilt während der Weihnachtsruhe die 2G-plus-Regel mit Testpflicht – egal, ob drinnen oder draußen. Die Betreiber können die Testpflicht allerdings umgehen, indem sie ihre Kapazität auf 70 Prozent reduzieren. Dann gilt lediglich 2G. Menschen mit Auffrischungsimpfung sind generell befreit von der Testpflicht.
Sind Clubs und Diskotheken geöffnet?
Untersagt sind Großveranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern. Auch Clubs und Diskotheken müssen schließen.
Mit wie vielen Menschen darf Silvester gefeiert werden?
Dann greifen die beschlossenen verschärften Kontaktbeschränkungen – auch gegen das Coronavirus geimpfte und von einer Covid-Infektion genesene Menschen dürfen nur noch maximal zu zehnt zusammenkommen. Kinder bis zum 14. Geburtstag werden nicht mitgezählt. Für Ungeimpfte bleiben die Vorschriften gleich: Ein Haushalt darf sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Und welche Regeln gelten Bremen?
Im kleinsten Bundesland sind von Heiligabend an Klubs und Diskos geschlossen, Tanzveranstaltungen sind verboten. Im Einzelhandel und in der Gastronomie, in Kultur und Sport gilt 2G. Die Beschränkungen der Kontakte für Ungeimpfte bestehen fort – ein Haushalt darf sich nur mit zwei weiteren Personen anderer Haushalte treffen. Ab dem 28. Dezember werden auch für Geimpfte und Ungeimpfte private Treffen auf bis zu zehn Personen begrenzt, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet. Über Silvester wird nicht geböllert: Feuerwerkskörper dürfen nicht verkauft oder abgebrannt werden.
(dpa/NZ)