Finanzhilfen

Neues zu Abschlagszahlungen und Novemberhilfen

Stempel Novemberhilfe
Die Abschlagszahlungen im Rahmen der Novemberhilfe wurden jetzt angehoben. (Foto: ©Wolfgang Filser/stock.adobe.com)
Die Höhe der Abschlagszahlungen im Rahmen der Novemberhilfen wurde angehoben – bis zu 50.000 Euro. Was nun zu tun ist und wie Anträge gestellt werden können, erfahren Sie hier.
Freitag, 18.12.2020, 10:49 Uhr, Autor: Kristina Presser

Unternehmen erhalten höhere Novemberhilfe-Abschlagszahlungen. Ab sofort können Abschlagszahlungen in Höhe von bis max. 50.000 Euro beantragt und ausgezahlt werden. Für diejenigen, die bereits Abschlagszahlungen in Höhe von max. 10.000 Euro erhalten haben, wird ab kommende Woche (KW52) automatisch der neue Maximalbetrag von 50.000 Euro ausgezahlt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (mind. 50 Prozent der beantragten Fördersumme). Das bedeutet, Betriebe, die nur 10.000 Euro bekommen haben, obwohl ihnen mehr zusteht, müssen keinen neuen Antrag stellen.

Auf Nachfrage teilte das Bundeswirtschaftsministerium dem DEHOGA jetzt mit:

„Im Rahmen des beschleunigten Auszahlungsverfahrens der Novemberhilfe wurden die Abschlagszahlungen für nach dem 11. Dezember 2020 eingereichte Anträge auf bis zu 50.000 Euro erhöht. Antragsteller nach dem 11. Dezember 2020 erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 50.000 Euro, sofern die Voraussetzungen für die beschleunigte Antragstellung nach der Systemprüfung vorliegen.

Sofern Anträge bereits vor dem 11. Dezember 2020 gestellt wurden, wurden die Abschlagszahlungen im beschleunigten Verfahren auf 10.000 Euro begrenzt und in der Regel bereits ausgezahlt. In diesen Fällen erfolgt voraussichtlich in der nächsten Woche eine weitere Auszahlung bis zu dem Höchstbetrag für Abschlagszahlungen von 50.000 Euro. Eine erneute Beantragung der erhöhten Abschlagszahlung ist nicht erforderlich.

Die Abschlagszahlungen werden von der Bundeskasse ausgezahlt. Die weiteren Auszahlungen der darüberhinausgehenden Zuschussbeträge bzw. die Bewilligungen, sofern die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens nicht vorliegen, starten voraussichtlich im Januar 2021 durch die jeweiligen Bewilligungsstellen der Länder.“

Über die November-Abschlagszahlungen:

Ab Ende November werden für Unternehmen Abschlagszahlungen gewährt.

Zum Verfahren:

  • Ab Ende November werden in einem zweistufigen Verfahren zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe gewährt. Grundlage ist also der reguläre Antrag auf Novemberhilfe. Ein separater Antrag auf Abschlagszahlung ist nicht notwendig.
  • Unternehmen und Betriebe erhalten einen Abschlag in Höhe von bis zu 50 Prozent ihrer beantragten Summe, maximal 50.000 Euro.
  • Die Antragstellung für Unternehmen erfolgt über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Rechtsanwalt, Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer etc.).
  • Im Falle von Soloselbständigen, die einen Antrag im eigenen Namen (also ohne prüfenden Dritten) in Höhe von bis zu 5.000 Euro stellen, erfolgt die Abschlagszahlung grundsätzlich in Höhe der beantragten Novemberhilfe.
  • Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  • Die Antragstellung ist in der letzten Novemberwoche 2020 angelaufen, seit Ende November laufen die ersten Auszahlungen.

Die FAQs zu den Novemberhilfen: hier 

Übersicht über alle Förderprogramme und Hilfsgelder des Bundes: hier

(bmwi/Dehoga Bayern/KP)

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