Neuer Mindestlohn für Auszubildende
Es soll mehr Geld für Auszubildende geben. Das hat der Bundestag mit der Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes beschlossen (19/14431). Ab dem 1. Januar 2020 soll eine neue Lohnuntergrenze für Auszubildende eingeführt werden: 515 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr, wobei der Betrag schrittweise auf 620 Euro im Jahr 2023 erhöht wird. Gleichzeitig wird auch für das zweite und dritte Ausbildungsjahr mehr veranschlagt. Im Jahr 2024 soll der Mindestlohn für Auszubildende dann automatisch mit der Entwicklung der Lehrlingsgehälter steigen. Ausnahmen sind aber möglich, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften für einzelne Branchen eigene Vereinbarungen treffen. So können manche Azubis auch weiterhin weniger Geld bekommen.
Ziel des Gesetzes ist es, das duale Ausbildungssystem attraktiver zu machen. Das soll aber nicht nur über höhere Ausbildungsgehälter funktionieren. Unter anderem sieht der Beschluss vor, akademische und berufliche Bildung als gleichwertig anzuerkennen. Dafür sind neue Bezeichnungen für die berufliche Fortbildung vorgesehen – „geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“, die auch auf IHK-Zeugnissen ausgewiesen werden können. Außerdem sollen Ausbildungen in Teilzeit ermöglicht werden.
Das Gesetz wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen, gegen die Stimmen von FDP und AfD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Jetzt muss das Gesetz noch im Bundesrat verabschiedet werden. (dpa/mv/ots)