Neue Regeln für Lebensmittelkontrollen beschlossen
Zukünftig gibt es für Lebensmittelkontrollen neue Vorgaben. Der Bundesrat hatte dieser Tage einer Verordnung von Ernährungsministerin Julia Klöckner zugestimmt, die Routinekontrollen reduzieren und anlassbezogene Kontrollen bei Problembetrieben verstärken will. Das Ministerium hat in diesem Zusammenhang auch deutlich gemacht, dass die Kontrolldichte damit insgesamt nicht abnehme und tägliche Besuche der Kontrolleure weiter möglich blieben.
Mindestabstände für Kontrollbesuche
Für die Überwachung sind die Bundesländer zuständig. Eine Verordnung des Bundes schreibt allerdings Mindest-Abstände für die Kontrollbesuche vor, die sich nach der Risikoklasse der Betriebe richten. Durch die Verordnung wird die Mindesthäufigkeit der Regelkontrollen etwa für Betriebe der höchsten Risikoklasse von arbeitstäglich auf mindestens wöchentlich gesenkt, die der Risikoklasse 2 von wöchentlich auf mindestens monatlich und der Risikoklasse 3 von monatlich auf mindestens vierteljährlich. In welche Risikokategorie ein Betrieb fällt, hängt von einer Punkteskala ab, die viele Kriterien berücksichtigt, etwa die Betriebsart, die Schulung der Mitarbeiter, Hygiene oder die Einhaltung von Kühlungsvorschriften. (dpa/TH)