Neue Insolvenzabsicherung für Hoteliers in Österreich
Hotels, die Packages anbieten, also neben ihren Zimmern Zusatzleistungen wie Skipässe, Theaterkarten, oder Stadtführungen mitverkaufen, müssen bereits mit dem neuen Jahr aufgrund der EU-Pauschalreiserichtlinie für eine Insolvenzabsicherung sorgen. Ab dem Jahreswechsel muss die EU- Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein, mit 1.7.2018 tritt sie in Kraft. Betroffen sind davon aktuell etwa 1.850 Hotels.
Gemeinsam mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) wurde nun von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) eine neue Versicherung als Insolvenzabsicherung für alle Betriebe, die weiterhin Pauschalreisen mit Nebenleistungen von mehr als 25 Prozent des Package-Preises im Angebot haben, auf Schiene gebracht.
„Mit der Lösung zur Insolvenzabsicherung für Beherbergungsbetriebe ist es uns gelungen, die drohende Bürokratie- und Kostenwelle, die sonst ab 1.1.2018 unsere Unternehmen brutal getroffen hätte, noch rechtzeitig abzuwenden“, zeigen sich WKÖ-Tourismus-Obfrau Petra Nocker-Schwarzenbacher und Sigi Egger, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der WKÖ, erfreut. (CK)