Neue Hotspot-Regeln für Wiesbaden
In Wiesbaden gelten im Stadtgebiet ab 9. Januar zusätzlich besondere Hotspot-Regeln. Diese beinhalten unter anderem ein Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen in Wiesbaden sowie eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen, teilte die Landeshauptstadt mit. Außerdem gelte dann bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen, im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich, in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen im Innenbereich 2G-Plus und draußen 2G.
Hotspot-Regel gilt ab einer Inzidenz über 350
Die Hotspot-Regeln sind Teil der neuen Corona-Landesverordnung. Ein Landkreis beziehungsweise eine kreisfreie Stadt gelten demnach als Hotspot, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt. Am Mittwoch lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden bei 337. Da man davon ausgehe, dass die Inzidenz weiter steigen wird, werde man eine Allgemeinverfügung erlassen, heiß es. Sollten die Infektionszahlen nicht so stark ansteigen, dass die Voraussetzungen der Hotspot-Regelung nicht vorliegen, würde die Verfügung außer Kraft gesetzt, so die Stadt.
(dpa/NZ)