Neue Hoffnung für das Gastgewerbe Sachsen-Anhalts
Sachsen-Anhalts Landesregierung will mit dem „Sachsen-Anhalt-Plan 2021“ in vier Schritten zu einem größtenteils normalen Alltag zurückkehren. Die Öffnungsschritte sind an keinen konkreten Zeitpunkt gebunden, sondern orientieren sich am Wert der Infektionen in sieben Tagen pro 100 000 Einwohner, der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz. Die Schritte im Detail:
SCHRITT 1
Tritt in Kraft, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage lang unter 50 liegt und gestattet:
- Treffen im öffentlichen Raum und zu Hause mit bis zu fünf Menschen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören
- professionell organisierte Veranstaltungen aus beruflichen Gründen mit Hygiene- und Abstandskonzepten und bis zu 50 Teilnehmern
- Verabredete Verkaufsgespräche im Einzelhandel, bis zu zwei Kunden dürfen dazu in die Geschäfte kommen
- Besuch von Museen, Gedenkstätten und Planetarien nach vorherigem Ticketkauf
- Öffnung von Autokinos, Bibliotheken Musik- und Kunstschulen
- Übernachtungen auf Campingplätzen, in Ferienwohnungen und an sonstigen Orten, an denen man sich selbstständig verpflegt
- mit Anwesenheitsliste: Öffnung von Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnlichen Dienstleistungsbetrieben
- Öffnung außerschulischer Bildungsangebote für Kinder
- Öffnung von Angeboten beruflicher Weiterbildung
- Kinder- und Jugendsport und Breitensport in Gruppen bis zu fünf, Gesundheits- und Rehabilitationssport und Leistungssport
SCHRITT 2
Tritt in Kraft, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage lang unter 35 liegt und gestattet:
- Öffnung des Einzelhandels mit Hygiene- und Abstandskonzept sowie Zugangsbeschränkung
- Öffnung von Restaurants und Kantinen mit Hygiene- und Abstandskonzept sowie Höchstbesucherzahl pro Tisch
- Treffen im öffentlichen Raum und zu Hause mit bis zu zehn Menschen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören
- Veranstaltungen wie Fachkongresse, Vereins- oder Parteiveranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern
- Öffnung von Theatern, Kinos, Konzerthäusern und Veranstaltungsorten für bis zu 250 Besucher
- Öffnung von Angeboten in soziokulturellen Zentren, Bürgerhäusern und Literaturhäusern
- Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit
- Öffnung von Spielhallen, Seilbahnen, und Freizeitparks
- Öffnung von Tanz- und Ballettschulen
- Öffnung außerschulischer Lernangebote
- Besuche in Pflegeeinrichtungen ohne BesucherbegrenzungÖffnung von Angeboten in Seniorenbegegnungsstätten und -treffpunkten sowie von Angeboten der Mehrgenerationenhäuser
- Öffnung von Schwimmbädern und -hallen für den Schwimmsport
- Öffnung von Fitness- und Sportstudios und Indoor-Spielplätzen mit Hygienekonzept und begrenzter Zugangszahlen
- Sportveranstaltungen mit bis zu 250 Besuchern und Hygienekonzept
- Kinder- und Jugendsport und Breitensport in Gruppen bis zu zehn
SCHRITT 3
Tritt in Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz weitere drei Wochen am Stück unter 35 bleibt und gestattet:
Treffen im öffentlichen Raum und zu Hause und Feiern mit bis zu
15 Menschen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören
- Kulturveranstaltungen und Veranstaltungen wie Fachkongresse, Vereins- oder Parteiveranstaltungen und Sportveranstaltungen, drinnen mit bis zu 250 Teilnehmern, draußen mit bis zu 500 Teilnehmern, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 15 mit drinnen bis zu 500 und draußen bis zu 1000 Teilnehmern
- Öffnung von Bars
- Öffnung von Schwimmbädern einschließlich Freizeitbäder, Saunas und Dampfbäder
- Busreisen
- Öffnung von Bordellen
- Kinder- und Jugendsport und Breitensport
SCHRITT 4
Tritt in Kraft, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz weitere Wochen unter 35 bleibt. Der Schritt bedeutet im Wesentlichen eine Rückkehr zum Stand im Oktober 2020 und gestattet:
- Private Kontakte ohne Einschränkungen
- Kultur- und Sport- und sonstige Veranstaltungen im Freien mit bis zu 1000 Personen, drinnen mit bis zu 500 Personen
(lah/TH)