Schutzmaßnahmen

Neue Corona-Regelungen in Hessen

Hygienespender an der Rezeption eines Hotels
Bei touristischen Übernachtungen gilt für Innenräume die 2G-plus-Regel. (Foto: © New Africa/stock.adobe.com)
Mit verschärften Corona-Regeln will das Land Hessen durch die nächsten Wochen der Pandemie kommen. Für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind Erleichterungen vorgesehen. 
Donnerstag, 16.12.2021, 09:36 Uhr, Autor: Martina Kalus

Seit diesem Donnerstag gelten in Hessen unter anderem für Menschen ohne Corona-Schutzimpfung strengere Maßnahmen, außerdem in Regionen mit besonders vielen Infektionen, sogenannten Hotspots. Die hohen Ansteckungszahlen und die zu erwartenden weiteren Covid-19-Fälle in den Krankenhäusern sowie auf den Intensivstationen machten weitere Schritte notwendig, hatte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) die neuen Regelungen begründet. Diese sollen zunächst bis zum 13. Januar gelten.

Kontaktbeschränkungen

Die Maßnahmen sehen unter anderem Kontaktbeschränkungen bei Treffen in der Öffentlichkeit vor, an denen mindestens eine ungeimpfte oder nicht genesene Person teilnimmt. Es gilt dann: Zusammenkommen darf nur der eigene Haushalt und maximal zwei Personen eines weiteren. Die bisherigen Ausnahmen für unter 18-Jährige bestehen fort.

Erleichterungen

Erleichterungen sind für Menschen vorgesehen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben. Für sie entfällt überall dort, wo die 2G-plus-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test) angewendet wird, die Testvorgabe.

Hotspots

Als Hotspots gelten Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz (Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen) an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt. Ab dem nächsten Tag heißt es dann unter anderem: Alkoholverbot an belebten Orte und Plätzen und Maskenpflicht in Fußgängerzonen. Bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich, in der Gastronomie und bei touristischen Übernachtungen gilt für Innenräume die 2G-plus-Regel, draußen 2G (Geimpfte und Genesene). Der Zutritt zu Weihnachtsmärkten ist in den betroffenen Regionen auf Geimpfte und Genesene beschränkt. Außerdem müssen Tanzlokale schließen.

Für ganz Hessen gelten Einschränkungen für größere Veranstaltungen sowie mit Blick auf Silvester ein Feuerwerksverbot auf belebten öffentlichen Plätzen.

(dpa/MK)

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