Neue Corona-Regeln in Schleswig-Holstein
Wer in Schleswig-Holstein shoppen gehen will, muss seit Mittwoch nur noch eine medizinische oder FFP2-Maske tragen. Ihren Impf- oder Genesenen-Status müssen Kunden im Handel nicht mehr nachweisen. Mit der Neufassung der Corona-Landesverordnung hatte die Landesregierung das 2G-Modell für den Handel wie angekündigt gestrichen. Bislang durften nur Menschen shoppen gehen, die geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen sind.
Lockerungen greifen auch bei Veranstaltungen: Nun sind wieder größere Sport-Veranstaltungen oder Konzerte mit mehreren Tausend Besuchern möglich. Das betrifft auch die beiden Handball-Bundesligisten THW Kiel und SG Flensburg-Handewitt sowie Fußball-Zweitligist Holstein Kiel. Generell können künftig unter 2G-Bedingungen drinnen 500 Menschen an Veranstaltungen teilnehmen.
Drinnen sind bei einer Auslastung von maximal 30 Prozent bis zu 4.000 Besucher erlaubt. Draußen – etwa im Stadion – dürfen bei halber Auslastung bis zu 10 000 Zuschauer dabei sein. Voraussetzung ist drinnen, dass die Gäste feste Sitzplätze haben, die sie höchstens kurz verlassen. Draußen müssen Besucher feste Sitz- oder Stehplätze haben, die sie nur kurzzeitig verlassen. Die Gäste müssen gleichmäßig auf den Tribünen oder der Veranstaltungsfläche verteilt sein.
In der Gastronomie gibt es keine Sperrstunde mehr ab 23 Uhr.
(dpa/MK)