Verlustersatz

Neue Corona-Hilfe für Österreichs Gastgewerbe

Corona-Hilfen
Hoteliers und Gastronomen können ab sofort den sogenannten Verlustersatz beantragen. (Foto: ©Bluedesign/stock.adobe.com)
In Österreich bleiben Hotellerie und Gastronomie bis einschließlich 6. Januar 2021 geschlossen. Nun wurde der geforderte Verlustersatz genehmigt. Die Beantragung ist seit 16. Dezember 2020 möglich.
Freitag, 18.12.2020, 11:16 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Österreich hat als einer der ersten EU-Staaten die Genehmigung für den Verlustersatz mit einer Höhe bis zu 3 Millionen Euro bekommen. Wie funktioniert das neue System? Hoteliers und Gastronomen können sich Verluste, die zwischen 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 anfallen, entweder vorausprognostiziert oder im Nachhinein ersetzen lassen. Große und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 70 Prozent ihres Verlustes. Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeiter kann sogar bis zu 90 Prozent ihres Verlustes aus dem Vergleichszeitraum erstatten werden.

Da die Antragstellung über einen Steuerberater erfolgen muss, können kleine Firmen zusätzlich bis zu 1.000 Euro anrechnen. Wird der Verlust prognostiziert, erfolgt die Endabrechnung sobald ausreichende Daten vorliegen. Für denselben Zeitraum kann kein Umsatzersatz bezogen werden. Ein Umstieg vom Fixkostenzuschuss ist einmalig möglich.

Fixkostenzuschüsse 1 und 2

Der Verlustersatz wurde bisher als neuer Fixkostenkostenersatz bzw. -zuschuss bezeichnet, er ist jedoch eine fixkostenunabhängige Unterstützung. Die Fixkostenzuschüsse 1 und 2 in Höhe von bis zu 800.000 Euro für Mitte März bis Mitte September (Fixkostenzuschuss 1) und Mitte September bis Juni 2021 (Fixkostenzuschuss 2) bleiben weiter bestehen.

Wichtiger Schritt auf langem Weg

Dr. Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung, begrüßt den Verlustersatz von 3 Millionen Euro. Damit könnten zumindest auf Zeit viele Tausend Arbeitsplätze gerettet werden. Er übt jedoch auch Kritik an der neuen Corona-Hilfe – etwa daran, dass nur 70 Prozent der Verluste ersetzt werden: „Das bedeutet, dass sich die Schulden häufen. Das funktioniert nur auf Zeit.“ Gleichzeitig würde das Geld für große Stadt- und Wellnesshotels mit mehreren Standorten und sehr vielen Mitarbeitern nicht ausreichen: „Fatal ist die regionale Konzentration vor allem in Wien, aber auch in der burgenländischen und steirischen Thermenregion. Da vereint oft ein Unternehmen mehrere Betriebe unter einem Dach, die Obergrenze von 3 Millionen Euro gilt für alle zusammen.“

Wenn 3 Millionen Euro nicht reichen

In einer ÖHV-Blitzumfrage haben 40 Prozent der Leitbetriebe aus der Stadt- und Thermenhotellerie angegeben, dass die Summe nicht ausreicht, um das Überleben zu sichern: „Doch Unternehmen, die schon jetzt an die 3 Millionen Euro-Decke stoßen, erhalten nach derzeitiger Rechtslage bis Juni keinen Cent. Darüber müssen sich Bundesregierung und EU-Kommission jetzt Gedanken machen, wenn Quarantäneverordnungen, Reisewarnungen und Lockdowns ein Fortführen der Geschäfte verhindern“, so Gratzers dringender Appell.

(ÖHV/NZ)

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