Nachgefragt: Wie ist der Stand bei der Auszahlung der Corona-Hilfen?
Frau Toparkus, viele Unternehmer aus dem Gastgewerbe sind verzweifelt. Die Branche blickt einem herausforderungsreichen Winter entgegen und die Reserven sind häufig aufgebraucht. Gleichzeitig wartet man vielerorts noch immer auf die versprochenen finanziellen Hilfen. Die IHK für München und Oberbayern ist in Bayern für die Prüfung der Anträge und die Auszahlung zuständig. Was sagen Sie?
Die angespannte Lage in der Hotel- und Gastronomiebranche durch die Corona-Pandemie ist uns bei der IHK für München und Oberbayern bekannt. Wir arbeiten seit Sommer 2020 mit Hochdruck an der Umsetzung der Corona-Überbrückungshilfen, damit alle betroffenen Unternehmen so schnell wie möglich die Hilfszahlungen erhalten.
Wie ist der Stand der Bearbeitung von Anträgen auf Überbrückungshilfe III plus in Ihrem Hause?
Seit Ende Juli wurden insgesamt 4.127 Anträge in Bayern gestellt, wobei die Zahl in den vergangenen Wochen noch einmal stark zugenommen hat. So lagen uns Ende September erst 1.626 Anträge vor. Aktuell sind 2.198 Anträge erledigt und ein Fördervolumen von 120,0 Mio. Euro wurde bereits ausgezahlt, inklusive Abschlagszahlungen. Diese Abschlagszahlungen erhalten Antragsteller im Regelfall sofort nach Antragstellung. Sie betragen bis zu 50 Prozent der beantragten Förderung, bis zu 100.000 Euro für einen Monat.
Was kann ein Unternehmer tun, um die Prüfung des Antrags und die Auszahlung zu beschleunigen?
Grundsätzlich hängt die Bearbeitungsdauer von der Komplexität des Antragssachverhalts sowie der Anzahl der notwendigen Rückfragen beim prüfenden Dritten sowie dessen Antwortgeschwindigkeit ab. Bei den „prüfenden Dritten“ handelt es sich z.B. um Steuerberaterinnen oder Steuerberater, die im Namen des Unternehmens den Antrag auf Überbrückungshilfe III stellen. So sollen eine möglichst schnelle Antragsbewilligung ermöglicht und Missbrauchsfälle ausgeschlossen werden. Die Antragsteller können maßgeblich zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen, indem sie sich vor Antragstellung gründlich mit den Förderbedingungen auseinandersetzen, mit den Förderbedingungen konforme Anträge stellen sowie im Prüfverfahren auftretende Fragen zügig und vollständig beantworten. Anträge ohne weiteren Klärungsbedarf werden im Normalfall innerhalb weniger Wochen abgeschlossen.
Und wenn es „brennt“ – das heißt, wenn die Gelder wirklich schnell benötigt werden oder die Bearbeitung des eigenen Antrags ohne ersichtlichen Grund überhaupt nicht vorangeht? An wen kann man sich wenden?
Bei unternehmerischen Notlagen sollten Unternehmen zunächst den Stand des Antrags mit ihrem prüfenden Dritten – also etwa dem Steuerberater – klären. Die Überbrückungshilfe-Hotline der IHK München unter 089 5116-1111 kann in dringenden Einzelfällen ebenfalls Unterstützung geben.