2G-Regel

„Möglichkeit, wieder Geschäft zu machen“

Frau entfernt „Geschlossen wegen Covid“-Schild
Unter andere das Waschhaus und das Restaurant Kochzimmer haben sich dazu entschieden, die 2G-Option zu nutzen. (Foto: © weyo – stock.adobe.com)
Einige Brandenburger Gastronomen haben sich bereits für die 2G-Regel entschieden. Gerade für kleine Lokale sei es eine Möglichkeit, wieder Geschäft zu machen, meinte Dehoga-Hauptgeschäftsführer Olaf Lücke. Er steht der Regelung dennoch kritisch gegenüber.
Freitag, 17.09.2021, 10:01 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Nach der neuen Brandenburger Umgangsverordnung können Gastronomen sich dafür entscheiden, nur noch Geimpfte und Genesene einzulassen. Nach Angaben des Dehoga Landesverbandes gibt es bereits einige Betreiber, die sich für die sogenannte 2G-Regel entschieden haben. Zahlen konnte der Verband allerdings vorerst nicht nennen.

Schutz für Ungeimpfte im Vordergrund

Beim Brandenburger Gesundheitsministerium hat es nach Angaben eines Sprechers beim Corona-Bürgertelefon einige Nachfragen zur 2G-Regelung gegeben – etwa von Betreibern von Kinos, Veranstaltern von Konzerten, einem Friseur und mehreren Gastronomen. Die Betreiber müssen die Regelung per Brief oder Mail dem Gesundheitsamt anzeigen. In Cottbus gab es laut Stadtverwaltung noch keine Anmeldungen. In Potsdam haben sich dazu beispielsweise das Waschhaus und das Restaurant Kochzimmer entschieden. Laut der Geschäftsführung ist es vor allem auch ein Schutz für Ungeimpfte. Und für das Personal eine Entlastung, das bislang sechs bis acht Stunden Maske tragen müsse.

„Branche ich kein Bonbon für eine Impfung“

„Es ist für einige die Möglichkeit, wieder Geschäft zu machen“, meinte Dehoga-Hauptgeschäftsführer Olaf Lücke. Dies betreffe zum Beispiel kleinere Lokale, die keinen Außenbereich hätten. Lücke steht der möglichen Regelung aber kritisch gegenüber. „Unsere Branche ist kein Bonbon für eine Impfung“, sagte er. Schon jetzt würden Gastronomen von Gästen kritisiert, die sich für oder gegen 2G entscheiden, berichtete Lücke. „Das ist unternehmerische Freiheit“, stellte er klar. „Das kann jeder für sich frei entscheiden, welche Option er wählt.“

(dpa/NZ)

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