Millionenstrafe gegen Hotelkette
Aufgrund von Preisnachteilen für ganz bestimmte Urlauber wurde der spanische Hotelkonzern Meliá dazu verurteilt, 6,7 Millionen Euro Strafe an die EU-Wettbewerbshüter zu zahlen. Dies hat die EU-Kommission dieser Tage mitgeteilt. Im Detail bemängeln die Wettbewerbshüter, dass die angebotenen Schnäppchen nicht überall in der EU buchbar waren. „In dieser Jahreszeit buchen viele Menschen ihren Sommerurlaub und suchen nach den besten Angeboten“, ließ Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager dazu verlauten. „Meliá hinderte Reiseveranstalter daran, Hotelunterkünfte überall in Europa frei anzubieten. So hatten die Verbraucher je nach Staatsangehörigkeit Zugang zu unterschiedlichen Angeboten und Preisen.“ Das verstoße gegen Kartellvorschriften.
Beschränkung des Wettbewerbs
Verbraucherbeschwerden hatten das Verfahren 2017 ausgelöst. Geprüft wurde, ob Verbraucher wegen ihrer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitzlandes diskriminiert wurden. Festgestellt wurde nun, dass Meliá mit Vertragsklauseln verhinderte, dass Veranstalter ihre Zimmerkontingente in der gesamten EU anbieten durften. Folglich wurde aus Sicht der Kommission der Wettbewerb beschränkt. Verbraucher hatten in bestimmten Ländern keinen Zugriff auf die günstigsten Angebote. (dpa/TH)