Bundesweiter Vergleich

Miete und Sondergebühren für Gastronomen

Eine hübsche Innenstadt mit einem Restaurant
Das Portal Netzsieger.de hat die Ladenmiete und Sondernutzungsgebühren in den 20 größten deutschen Städten verglichen. (Foto: ekaterina_belova/fotolia)
Ein gastronomischer Betrieb, beispielsweise ein Café, hat zahlreiche Kostenpunkte. Nicht die geringsten sind Ladenmiete und Sondernutzungsgebühren. Netzsieger hat diese beiden Punkte nun in den 20 größten deutschen Städten miteinander verglichen.
Donnerstag, 05.04.2018, 13:21 Uhr, Autor: Markus Jergler

Wer seinen Kaffee gemütlich draußen vor dem Lokal trinkt, ist sich der Kosten des Inhabers für die Nutzung des öffentlichen Raumes oft nicht bewusst. Diese sogenannte Sondernutzungsgebühr – welche für das Herausstellen von Tischen und Stühlen auf öffentlichem Straßenland eingeholt wird – erhebt die Kommune. In welcher Stadt die Sondernutzungsgebühren für Gastronomen am höchsten sind, hat das Vergleichsportal Netzsieger ermittelt.

Wuppertal neunmal so teuer wie Berlin
Demnach ist die Nutzung des öffentlichen Raums in Berlin mit jährlich 12,50 Euro pro Quadratmeter (m²) mit großem Abstand am günstigsten. Etwa das Doppelte (24 Euro) müssen Lokalinhaber in Frankfurt am Main und in Bremen an die Kommunen entrichten. Während die Gebühren in Berlin, Frankfurt und Bremen noch recht niedrig sind, sollten Wuppertaler Café-Betreiber ihre Gäste lieber drinnen bedienen. Denn die Stadt im Ruhrgebiet erhebt pro Quadratmeter eine Gebühr von rund 110 Euro jährlich – Höchstwert der Untersuchung. Wer beispielsweise eine Fläche von 45 m² nutzt, muss so fast 5.000 Euro an die Kommune bezahlen.

Ähnlich hoch sind die Kosten in Hamburg: 96 Euro pro Quadratmeter werden in der Hansestadt fällig. Bei 45 m² erhält die Kommune 4.320 Euro im Jahr. Für Tische und Stühle auf dem Gehweg erhält die Stuttgarter Kommune jährlich 84 Euro pro Quadratmeter, bei 45 m² macht das 3.780 Euro Sondernutzungsgebühr. Im Mittelfeld mit 48 Euro jährlich liegen Dresden und Duisburg. Etwas teurer ist der öffentliche Raum in München (62 Euro) und Köln (62,10 Euro).

Teilweise zusätzliche Verwaltungsgebühren und Ladenmieten
Zwar ist die Sondernutzungsgebühr in Berlin bundesweit am niedrigsten, doch die Kommune erhebt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 500 Euro. Neben Berlin erheben die Kommunen Bielefeld (330,30 Euro), Bremen (250 Euro) und Duisburg (93 Euro) ebenfalls eine Verwaltungsgebühr.

Bei der Ladenmiete gibt es ebenfalls große Unterschiede. Wuppertal hat zwar die höchste Sondernutzungsgebühr, aber dafür ist die durchschnittliche Ladenmiete mit 60 Euro pro Quadratmeter im bundesweiten Vergleich sehr niedrig. Einzig in Duisburg ist die durchschnittliche Miete mit 52,50 noch niedriger. Den dritten Platz belegt Bochum (67 Euro) und den vierten Essen (92,50). Während in Berlin zwar die Sondernutzungsgebühr sehr gering ist, ist die durchschnittliche Ladenmiete mit 300 Euro pro Quadratmeter bundesweit die zweithöchste. Nur in München werden noch 35 Euro mehr pro Quadratmeter fällig.

Die komplette Untersuchung mit detaillierten Preisangaben finden Sie hier. (ots/MJ)

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