Umsatzsteuer

Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Bayern scheitert mit Antrag

Plenarsaal
Ein Entschließungsantrag von Bayern, der den niedrigeren Steuersatz von 7 Prozent für Speisen auch auf Getränke ausweiten wollte, fand im Bundesrat keine Mehrheit. (Foto: © picture alliance / Flashpic | Jens Krick)
Bayern hatte großes für die Gastronomiebranche vor. Mit einem Entschließungsantrag wollte das Bundesland das Auslaufen der 7-Prozent-Mehrwertsteuer verhindern. Wie hat der Bundesrat über den Antrag entschieden?
Freitag, 24.11.2023, 14:21 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Bayern ist im Bundesrat mit einem Vorstoß gescheitert, die zum Jahresende auslaufende niedrigere Mehrwertsteuer in der Gastronomie dauerhaft beizubehalten. Ein entsprechender Entschließungsantrag, der den niedrigeren Steuersatz von 7 Prozent für Speisen auch auf Getränke ausweiten wollte, fand in der Länderkammer am Freitag keine Mehrheit.

Damit deutet nun alles darauf hin, dass der Steuersatz Anfang 2024 wieder auf 19 Prozent ansteigen wird. 

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) warnte im Bundesrat vergeblich vor negativen Folgen für die Gastronomie: „Tausende von Existenzen sind betroffen, in ganz Deutschland.“ Wenn man sparen wolle, dann besser an anderer Stelle wie beim Bürgergeld oder beim Heizungsgesetz. Man könne auch den geplanten Erweiterungsbau des Kanzleramts schieben „und dafür lieber Menschen ein billigeres und günstigeres Essen ermöglichen“.

Tourismusministerin Michaela Kaniber (CSU) warnte vor Folgeschäden über die Gastronomie hinaus. „Diese Steuererhöhung ist kurzsichtig, weil die erhofften Einnahmen deutlich geringer ausfallen werden, wenn sich viele das Essen gehen nicht mehr leisten können.“ Leidtragende seien Gäste und Wirte. „Aber es trifft darüber hinaus die ganze Wertschöpfungskette, also zum Beispiel auch Bäcker, Metzger und Landwirte.“

Es fehlen 60 Milliarden Euro

In der Pandemie war der Steuersatz auf Speisen in der Gastronomie von
19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Diese Maßnahme zur Unterstützung von Restaurants war befristet. Die geplante Rückkehr zum gewohnten Steuersatz wurde mehrfach verschoben. Die Ampel-Koalition besteht nun darauf, dass der Steuersatz Anfang 2024 wieder auf 19 Prozent steigt.

Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht den Haushaltsplan der Ampel für verfassungswidrig erklärt hat. Dadurch fehlen ihr für ihre Vorhaben nun etwa 60 Milliarden Euro.

Aus Koalitionskreisen hieß es daraufhin, dass die zwischenzeitlich abgesenkte Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie nach dem 1. Januar 2024 wieder auf 19 Prozent steigen könnte. 

Bayern unternahm deshalb im Bundesrat einen weiteren Anlauf zur Beibehaltung der reduzierten Umsatzsteuer von sieben Prozent für die Gastronomie. In dem Antrag zur Plenarsitzung des Bundesrats an diesem Freitag begründet die Münchner Staatsregierung das mit dem „Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie- und Tourismusbranche im Verhältnis zu den angrenzenden Nachbarländern“. 

„Die jüngste Entscheidung vernichtet erneut Zehntausende Arbeitsplätze“

Die Branche hatte bis zuletzt vehement dafür geworben, die Steuersenkung nicht auslaufen zu lassen. Die Initiative „Vereint für die Gastro“ kündigte an, weiter zu kämpfen. "Dass jetzt das 60-Millionen-Loch im Bundeshaushalt da ist, müssen wir Gastronomen ausbaden“, ärgert sich Kemal Üres von „Vereint für die Gastro“. „Das geht so nicht.“

"Die Politik hat einmal mehr sämtliche Warnungen von Branchenverbänden in den Wind geschlagen“, sagt Achim von Michel vom Verband Der Mittelstand.BVMW in Bayern. „Sie geht stattdessen einen Sonderweg im Vergleich zu anderen europäischen Staaten auf Kosten der Betriebe und der Bürger, um das Steueraufkommen zu erhöhen.“

Durch die Anhebung der Mehrwertsteuer stünden allein in Bayern circa 2.400 Betriebe vor dem Aus. „Die jüngste Entscheidung vernichtet erneut Zehntausende Arbeitsplätze in Bayern und in ganz Deutschland“, betont Achim von Michel. 

Scholz gibt in kommender Woche Regierungserklärung im Bundestag ab

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wird in der kommenden Woche im Bundestag eine Regierungserklärung zur Haushaltslage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgeben. Das kündigte Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt am Freitag im Bundesrat an.

„Ohne dem jetzt vorgreifen zu wollen, will ich an dieser Stelle vor allem sagen, dass auch nach dem Urteil die finanziellen Hilfen des Staates bei solchen besonderen Notsituationen weiterhin möglich sind“, sagte Schmidt. „Aber es gibt jetzt klare Vorgaben, wie die Hilfen ausgestaltet sein müssen und wie die Kreditaufnahme organisiert sein muss, um sie zu finanzieren.“

(dpa/SAKL)

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