Mehr Unterstützung für Ausbildungsbetriebe und Azubis
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die neugefasste Zweite Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“. Das Programm hilft Unternehmen, die in der aktuellen Situation wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, bei der Ausbildung. Es unterstützt damit Auszubildende, auch bei pandemiebedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihres Ausbildungsbetriebs, ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abzuschließen.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Mit dem Bundesprogramm ‚Ausbildungsplätze sichern‘ sorgen wir dafür, dass jeder junge Mensch in diesen aktuell schwierigen Zeiten eine Berufsausbildung beginnen, weiterführen und vor allem auch erfolgreich abschließen kann. Auszubildende, die in diesem Jahr vor ihren Abschlussprüfungen stehen und aufgrund der Corona-Pandemie Teile ihrer Ausbildung nicht durchlaufen konnten, brauchen besondere Unterstützung. Dafür haben wir mit der neugefassten Zweiten Förderrichtlinie des Bundesprogramms einen Zuschuss zu den Kosten von externen Prüfungsvorbereitungslehrgängen für Auszubildende eingeführt. Zusätzlich haben wir auch die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung noch weiter verbessert, damit Auszubildende ihre Ausbildung fortsetzen können, wenn dies zeitweise im eigenen Ausbildungsbetrieb nicht möglich ist. Diese Förderungen sind wichtige Eckpfeiler, damit wir auch im Ausbildungsjahr 2021/22 unseren Ausbildungsmarkt stabil halten können und für jede Auszubildende und jeden Auszubildenden eine klare Perspektive schaffen. Hierfür investiert das Bundesbildungsministerium in diesem und im nächsten Jahr insgesamt 126 Millionen Euro.“
Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen
- Die Ausbildungsprämien für Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten, wurden in bisheriger Höhe verlängert.
- Für das neue Ausbildungsjahr wurden die Prämien zum 1. Juni 2021 von 2.000 und 3.000 Euro auf 4.000 und 6.000 Euro verdoppelt.
- Es werden nun auch Zuschüsse zur Vergütung der Ausbilder gezahlt . Wie bisher kann zudem die Ausbildungsvergütung bezuschusst werden.
- Die Prämie sind für Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeiter beantragbar (bisher 249).
- Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern können pauschal 1.000 Euro bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.
- Die Übernahmeprämie wurde bis Ende 2021 verlängert und auf 6.000 Euro verdoppelt.
- Die Mindestlaufzeit für die Förderung von Auftrags- oder Verbundausbildung wurde auf vier Wochen verkürzt. Die Höhe der Förderung wird nach der Laufzeit bemessen. Insgesamt werden bis zu 8.100 Euro gezahlt, die nun auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs erhält. Für Interimsausbildungsbetriebe entfällt die Begrenzung auf bis zu 249 Mitarbeitende ersatzlos.
- Die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende werden mit maximal 500 Euro bezuschusst.
(BMBF/NZ)