Lockerungsschritte
„Mehr Normalität, aber mit Vorsicht“
Ab dem 7. Juni dürfen bayrische Gastronomen ihre Innenbereiche wieder bis 24 Uhr öffnen. Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt dabei sogar die Testpflicht.
Da die Inzidenz runter und die Impfungen gleichzeitig hochgehen, hat das bayrische Kabinett weitere Lockerungen beschlossen. Wie Söder auf der Pressekonferenz erklärte, stehen die Lockerungen unter dem Motto „Mehr Normalität, aber mit Vorsicht“.
Ab dem 7. Juni wird in Bayern daher der Katastrophenfall aufgehoben, die Bundesnotbremse bleibt jedoch bis 30. Juni in Kraft und regelt weiterhin das Vorgehen bei einer Inzidenz über 100. Ansonsten gilt ab 7. Juni:
- Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Unter einem Inzidenzwert von 50 sind maximal zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt.
- Private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Beerdigungen dürfen bei einer Inzidenz unter 100 draußen mit 50 Personen, innen mit 25 Personen stattfinden. Ein Test ist Pflicht. Unter einer Inzidenz von 50 gilt: 100 Personen außen, 50 innen – auch ohne Test.
- Im Handel entfällt unter 100 künftig die Terminpflicht.
- In Orten mit einer Inzidenz unter 100 dürfen Speisegaststätten sowohl außen als auch innen bis 24 Uhr öffnen, ab einer Inzidenz über 50 gilt eine Testpflicht.
- Freizeitparks dürfen wieder öffnen, sofern die örtliche Inzidenz unter 100 liegt, bis zu einer Inzidenz unter 50 gilt die Testpflicht.
(Pressekonferenz/NZ)