Schutzmaßnahmen

Mecklenburg-Vorpommern ändert Corona-Landesverordnung

2G Plus
In der Gastronomie bleibt es bei der 2G-Plus-Regel in Mecklenburg-Vorpommern. (Foto: © kristina rütten/stock.adobe.com)
In der neuen Corona-Landesverordnung gelten von diesem Donnerstag an Lockerungen für die Kulturszene. In der Gastronomie wurde hingegen nachgeschärft.
Donnerstag, 27.01.2022, 08:37 Uhr, Autor: Martina Kalus

Von diesem Donnerstag an gelten aufgrund der neuen Corona-Landesverordnung in Mecklenburg-Vorpommern Lockerungen für die Kulturszene, den nicht vereinsbasierten Sport und die Testpflicht bei 2G plus. In der Gastronomie schärfte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) hingegen nach.

Künftig werden nach Angaben der Landesregierung auch dann Museen, Theater, Kinos, Tanzschulen und der nicht vereinsgebundene Sport – wie zum Beispiel Yoga-Studios – geöffnet bleiben können, wenn die Corona-Ampel des Landesamts für Gesundheit und Soziales (Lagus) mit Rot die höchste Stufe erreicht.

Gastronomie

In der Gastronomie gilt im Unterschied zur bisherigen Regelung auch bei Corona-Warnstufe Gelb 2G-Plus statt 2G und in Stufe Grün 2G statt wie zuvor 3G. Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann Restaurants und Kneipen diesen Regeln zufolge also in keinem Fall besuchen.

Die ausgeweiteten 2G-Plus-Regeln haben jedoch für Geimpfte und Genesene weniger Auswirkungen, da die Testpflichten gelockert wurden. Nicht mehr testen müssen sich demnach ab Donnerstag bei 2G-Plus zusätzlich zu den Geboosterten auch Zweifach-Geimpfte ab zwei Wochen bis 90 Tage nach dem Erhalt des vollständigen Grundschutzes und Genesene vom 28. bis 90. Tag ab dem Datum des positiven Tests.

(dpa/MK)

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