Infektionsschutzgesetz

Corona-Politik: das plant die Bundesregierung für den Herbst

Kellner mit Handschuhen und Mund-Nasen-Schutz bedient einen Gast
Ab Oktober soll die Maskenpflicht wieder eingeführt werden. Dabei soll es Ausnahmen für die Gastronomie geben. (Foto: © Drazen/stock.adobe.com)
Das Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium haben sich am Mittwoch über mögliche Corona-Schutzmaßnahmen beraten und einen Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vorgelegt. Dabei sollen besondere Regelungen für unter anderem Restaurants und Veranstalter gelten.
Mittwoch, 03.08.2022, 15:40 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Zum Schutz vor einer Corona-Welle sollen die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Das sieht ein Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vor, wie das Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium gemeinsam mitteilten.

Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in Restaurants soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.

Nach dem Vorschlag der beiden Bundesministerien sollen die Ländern zudem die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre – und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr.

Wenn ein Land befürchtet, dass sein Gesundheitssystem oder andere kritische Infrastruktur zusammenbricht, sollen auch Maskenpflichten bei Veranstaltungen draußen möglich sein, sofern keine Mindestabstände eingehalten werden können. Dann soll es auch keine Ausnahmen für Getestete, Genesene und Geimpfte geben. Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten.

Buschmann fordert Ausnahmen für die Gastronomie

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte die Verhältnismäßigkeit des vorgestellten Schutzmodells. Deutschland befinde sich nun in einer „deutlich besseren“ Situation als in den vergangenen Corona-Jahren. Radikale Maßnahmen wie etwa Schul-und Betriebsschließungen kämen nicht mehr in Frage, erklärte er.

In Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie müsse es Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Personen geben. „In diesen sozialen Bereichen ist es richtig, mehr auf die Eigenverantwortung der Zivilgesellschaft zu setzen – so wie es auch die meisten anderen europäischen Staaten tun.“

Als nächstes wird sich das Kabinett mit den Vorschlägen der beiden Ministerien befassen. Anschließend soll der Bundestag über die neuen Corona-Regeln ab Oktober entscheiden.

Kritik aus Baden-Württemberg

„Wir hätten uns mehr von dem Entwurf erhofft, da das entscheidende Mittel, nämlich ein umfangreicher Instrumentenkasten für die Länder, nicht vorgesehen ist“, sagt Landesgesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Er vermisste die Möglichkeit, bei verschärfter Infektionslage im Extremfall sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen. Auch bezweifelte er den Sinn von Maskenpflicht-Ausnahmen in Innenräumen für geimpfte und genesene Personen, weil diese möglicherweise ansteckend sein können.

(dpa/SAKL)

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