Maskenpflicht kann auch per Hausrecht festgesetzt werden
Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga in Sachsen-Anhalt befürwortet grundsätzlich das Ende der Maskenpflicht im Gastgewerbe. „Wir hatten als Verband immer um Erleichterungen und mehr Planbarkeit gebeten“, sagte Dehoga-Präsident Michael Schmidt am Montag. Entsprechend sei der Schritt grundsätzlich erfreulich. Nun stehe die Selbstverantwortung der Gäste und Mitarbeiter im Vordergrund. Ob die Mitarbeiter weiter eine Maske tragen, ließen viele Betriebe ihre Beschäftigten selbst entscheiden.
Schmidt wies darauf hin, dass auch über das Hausrecht in bestimmten Bereichen eine Maskenpflicht verhängt werden kann. In seinem Betrieb habe er das für den Buffet-Bereich angeordnet. Hier kämen viele Leute auf engstem Raum zusammen. „Das muss aber jeder Betrieb für sich selber entscheiden.“ Bestimmte Maßnahmen wie Desinfektionsspender würden sicher viele Unternehmen weiterführen, auch weil sie ein Zeichen der Sicherheit seien.
Am Sonntag fielen in Sachsen-Anhalt die meisten Corona-Beschränkungen weg. Die Maskenpflicht bleibt nach der neuen Eindämmungsverordnung etwa im Gesundheitsbereich und im öffentlichen Nahverkehr bestehen.
(dpa/MK)