Politik

Neue Lockdown-Beschlüsse für die Gastronomie

Ein geschlossenes Restautaurant
(© pressmaster/stock.adobe.com)
Bund und Länder haben eine Verlängerung des Lockdowns bis Ende Januar beschlossen. Auch für Betriebskantinen ändert sich jetzt etwas.
Dienstag, 05.01.2021, 19:11 Uhr, Autor: Thomas Hack

Wie Bund und Länder beschlossen haben, bleiben die bestehenden Corona-Auflagen noch bis 31. Januar in Kraft. Hinzu kommen weitere Verschärfungen, die nun auch die Betriebskantinen betreffen. Die zusätzlichen Beschlüsse von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten im Detail.

Was neu ist:

KONTAKTE:

Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Künftig sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt.

BETRIEBSKANTINEN:

Betriebskantinen dürfen allenfalls noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten.

MOBILITÄT:

In Landkreisen, in denen binnen sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gemeldet wurden, sollen sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. «Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.»

IMPFUNGEN:

Bis spätestens Mitte Februar sollen sich alle Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen impfen lassen können. Bis zum 1. Februar sollen etwa vier Millionen Impfdosen ausgeliefert worden sein.

KINDERKRANKENGELD:

Normalerweise erhält jedes Elternteil pro Jahr für bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende für bis zu 20 Tagen. Vorübergehend soll der Zeitraum auf 20 beziehungsweise 40 Tage steigen. Der Anspruch gilt auch, wenn das Kind wegen Corona nicht in die Schule oder Kita gehen kann.

EINREISEN:

Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss sich künftig bei der Einreise testen lassen oder in den 48 Stunden davor. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die ab dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann, bleibt bestehen.

Am 25. Januar wollen Bund und Länder erneut beraten. (dpa/TH)

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