Lockerungen an Impffortschritt gekoppelt
Seit Montag sind in der Schweiz Kinos, Theater und Fitnessstudios wieder geöffnet. Gastronomen dürfen zudem in ihren Außenbereichen Gäste empfangen. Weitere Öffnungen hat der Bundesrat nun jedoch an den Impffortschritt des Landes gekoppelt und dafür ein Drei-Phasen-Modell vorgestellt.
Schutzphase: Impfen der besonders gefährdeten Personen
Während der Schutzphase sollen alle impfwilligen besonders gefährdete Personen beide Impfdosen erhalten. Sofern die Impfbereitschaft in dieser Gruppe bei 75 Prozent liegt, geht der Bundesrat davon aus, dass diese Phase Ende Mai 2021 beendet sein wird. Aufgrund des Schutzbedürfnisses der noch nicht geimpften Risikopersonen, der Öffnungen per 19. April 2021 und der ohnehin fragilen epidemiologischen Lage werden vor dem 26. Mai 2021 kaum weitere Öffnungsschritte möglich sein. Bis dahin müssen die aktuell bestehenden Schutzmaßnahmen beibehalten werden.
Stabilisierungsphase: Impfung für die gesamte erwachsene Bevölkerung
In der Stabilisierungsphase sollen große Impfstoffmengen für die gesamte erwachsene Bevölkerung zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist natürlich, dass es bei den Impfstoffproduzenten keine weiteren Lieferprobleme gibt. Bei einer Impfbereitschaft der Bevölkerung von 60 Prozent (Schätzungen aufgrund von Umfragen) ist davon auszugehen, dass alle impfwilligen Erwachsenen bis Ende Juni mindestens eine erste Impfung und bis Ende Juli beide Dosen erhalten haben. Der Abschluss dieser Phase hängt von der Impfbereitschaft der Bevölkerung ab. Es kann angenommen werden, dass die vollständige Impfung (2 Dosen) der erwachsenen Bevölkerung bis Ende Juli 2021 abgeschlossen ist.
Wenn die Fallzahlen, die Hospitalisierungen und die Belegung der Intensivstationen stabil sind, sind in dieser Phase weitere Öffnungsschritte vorgesehen. Möglich ist etwa der Präsenzunterricht an den Hochschulen und das Ersetzen der Home-Office-Pflicht durch eine Empfehlung. Auch Lockerungen im Sport- und Freizeitbereich, im Detailhandel sowie die Wiedereröffnung der Innerbereiche der Gastronomiebetriebe sind zu diesem Zeitpunkt denkbar.
Weitere mögliche Öffnungen in Schritten in der Stabilisierungs-Phase betreffen Orte mit hohem Übertragungsrisiko wie Großveranstaltungen, Bars oder Diskotheken. Hat die Durchimpfungsrate rund 40 bis 50 Prozent erreicht, soll ein selektiver Zugang für Geimpfte, Getestete und Genesene eingeführt werden. Zum Nachweis wird derzeit ein einheitliches, fälschungssicheres und leicht überprüfbares Zertifikat entwickelt (Covid-Zertifikat).
Normalisierungsphase: Aufhebung der Maßnahmen
Sind alle impfwilligen erwachsenen Personen vollständig geimpft, beginnt die Normalisierungsphase. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dann keine starken gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen mehr zu rechtfertigen sind. Die verbleibenden Maßnahmen wie Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen sollen schrittweise aufgehoben werden. An dieser Strategie soll auch dann festgehalten werden, wenn die Impfbereitschaft der Bevölkerung entgegen der Erwartungen tief bleibt.
Sollte sich das epidemischen Geschehens trotz allem verschärfen und eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, behält sich der Bundesrat vor, bestimmte Maßnahmen wie Maskentragpflicht, Schutzkonzepte, Abstandregeln oder Kapazitätsbeschränkungen für eine gewisse Zeit beizubehalten oder erneut einzuführen. Diese sollen jedoch nur noch für die Personen vorgesehen werden, die kein Covid-Zertifikat vorweisen können.
(BAG/NZ)