Lockdown bis 14. Februar 2021 verlängert
Bund und Länder haben sich bei der 16. Ministerpräsidentenkonferenz am 19. Januar 2021 auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar 2021 verständigt. Das geht aus Informationen der Nachrichtenagentur Reuters und des SPIEGEL hervor, der aus der laufenden Sitzung berichtet. Damit bleiben nach wie vor Gastronomie, Hotels für Freizeitgäste, Freizeiteinrichtungen und ein Großteil des Einzelhandels auch weiterhin geschlossen. Ausnahmen gelten weiterhin für Supermärkte, Drogerien und andere Läden, die Lebensmittel verkaufen.
Weitere Beschlüsse der Bund-Länder-Schalte am 19. Januar 2021:
- Mit der Verlängerung des Lockdowns geht aber auch eine Regel-Verschärfung einher, die unter anderem das Tragen von Masken im öffentlichen Personenverkehr und Geschäften betrifft. Demnach wird das Tragen von „medizinischen Masken“ Pflicht – gemeint sind damit sogenannte OP-Masken sowie Masken des Typs KN95 oder FFP2.
- Private Treffen sind weiter nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person erlaubt.
- Um Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit zu reduzieren, müssen Arbeitgeber künftig wo immer es möglich ist, Arbeit im Homeoffice ermöglichen. Bund und Länder bitten die Beschäftigten, solche Angebote auch zu nutzen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat bereits einen Entwurf für eine Homeoffice-Verordnung vorgelegt. Demnach sollen Arbeitgeber ab einer sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz von 50 verpflichtet werden, „den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung (Homeoffice) auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“.
- Bund und Länder einigten sich nach langer Diskussion schließlich, dass Schulen wie bisher entweder grundsätzlich geschlossen bleiben oder die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. In dem Fall werden Eltern häufig gebeten, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken. Gleiches gilt für Kindertagesstätten.
- Die Überbrückungshilfe III soll verbessert werden. Dafür wird der Bund die Zugangsvoraussetzungen vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen deutlich anheben, heißt es im finalen Beschluss. Da viele Unternehmen an die geltenden beihilferechtlichen Obergrenzen stoßen, setzt sich die Bundesregierung für die Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze ein.
Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen. Die Länder werden die regulären Auszahlungen bewerkstelligen. Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III werden im Monat Februar erfolgen. Die Fachverfahren werden so rechtzeitig programmiert, dass die abschließenden Auszahlungen durch die Länder im Monat März erfolgen werden. Die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.
Auf die Bund-Länder-Schalte, bei der die Beschlüsse einheitlich festgelegt wurden, folgen nun die einzelnen Kabinettssitzungen der Länder. Hier bleibt die Frage, inwiefern diese gemeinsamen Beschlüsse vom Dienstag tatsächlich umgesetzt oder eventuell sogar noch verschärft werden.
Fallzahlen noch immer viel zu hoch
Bundeskanzlerin Merkel, Berlins Regierungschef Michael Müller und Bayerns Regierungschef Markus Söder betonten, es gebe derzeit auch Grund zur Hoffnung. Die aktuellen Infektionszahlen bieten erste Lichtblicke. So meldeten die Gesundheitsämter dem Robert Koch-Institut (RKI) am Dienstag 11 369 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages. Vor genau einer Woche waren es noch 12 802 Neuinfektionen.
Die Zahlen sind nach Experteneinschätzung aber noch viel zu hoch, um Lockerungen wagen zu können. Die Zahl der binnen sieben Tagen gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) liegt derzeit bundesweit noch bei mehr als 130 – als Zielwert, bis zu dem Gesundheitsämter die Nachverfolgung stemmen können, gelten 50.
Sorge vor neuen Virusmutationen
Sorge bereiten Virusvarianten wie B.1.1.7., die nach derzeitigem Stand wesentlich ansteckender sind und die – bisher wohl noch auf recht kleinem Niveau – auch schon in Deutschland kursieren. Ein Aufheben des Lockdowns würde ihnen Experten zufolge freie Bahn verschaffen. „Wird das Virus gefährlicher, muss die Maske besser werden“, begründete Söder die verschärfte Maskenpflicht.
Bis Ende des Sommers solle allen Bürgern ein Impfangebot gemacht werden können, betonte Merkel. Dafür komme es auch auf Planungssicherheit bei Impfstofflieferungen an. Die Kanzlerin mahnte zudem an, dass die Nachbarländer Deutschlands beim Eindämmen der Corona-Pandemie „in die gleiche Richtung arbeiten“ müssten. Dies sei auch Thema beim EU-Gipfel an diesem Donnerstag. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, wären „Vorkehrungen“ bei Einreisefragen zu treffen.
(SPIEGEL/dpa/KP)