Liberalisierung für Gastro-Außenbereiche verabschiedet
Die bisherigen Leitlinien für sogenannte Wirtschaftsgärten und Mobiliar im öffentlichen Raum der Stadt Bern sind nicht mehr zeitgemäß. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, diese den heutigen Gegebenheiten, Anliegen und Bedürfnissen anzupassen. Die neue Bezeichnung „Leitlinien für gastgewerbliche Bewirtschaftungsflächen im öffentlichen Raum“ verdeutlicht, dass lediglich die gastronomischen Flächen im öffentlichen Raum geregelt werden. Die neuen Leitlinien traten am 1. Februar 2020 in Kraft.
Bei der Anpassung wurden einerseits die Bedürfnisse und Interessen der Gäste und der Gastronomiebetreiber berücksichtigt. Andererseits wurde darauf geachtet, dass das Berner Stadtbild erhalten bleibt. Die neuen Leitlinien entsprechen der gelebten Praxis und sollen die unternehmerische Handlungsfreiheit erhöhen.
Der Gemeinderat stellt fest, dass vor allem in den warmen Jahreszeiten das Bedürfnis nach einer Nutzung des Außenraumes durch Gastronomiebetriebe groß sei. Mit der zunehmenden „Mediterranisierung“ sei auch eine flexiblere Einrichtungsgestaltung, beispielsweise mit Bistrotischen, Stehtischen oder Lounge-Möbeln sehr gefragt. Neu kann nun zum Beispiel jeder Betrieb, der über eine bewilligte Außenbewirtungsfläche verfügt, eine Buffetanlage betreiben oder Barelemente aufstellen. Dies sofern gewisse Voraussetzungen, wie etwa die Gestaltungs- oder Hygienevorschriften, eingehalten werden.