Politik

Lemke fordert Verlängerung der Energiepreisbremse

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke hat gefordert, die Energiepreisbremsen bis April 2024 zu verlängern.
Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke hat gefordert, die Energiepreisbremsen bis April 2024 zu verlängern. (Foto: © picture alliance / Flashpic | Jens Krick)
Nach wie vor machen die hohen Energiekosten den Wirten und Hoteliers zu schaffen. Die Energiepreisbremse greift zwar noch, doch eine Verlängerung bis April 2024 ist noch unklar. Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke bezieht dazu Stellung. 
Mittwoch, 20.09.2023, 13:50 Uhr, Autor: Thiemo Welf-Hagen Wacker

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke hat gefordert, die Energiepreisbremsen bis April 2024 zu verlängern.

„Die Ende 2022 eingeführten Strom- und Gaspreisbremsen waren insbesondere im vergangenen Winter ein wichtiges Instrument, um vor besonderen Härten und Preissprüngen aufgrund der kriegsbedingten Energiekrise zu schützen“, sagte die Grünen-Politikerin laut Mitteilung.

„Es braucht die Energiepreisbremse auch im kommenden Winter“

„Auch wenn sich die Lage auf den Energiemärkten in den letzten Monaten entspannt hat, ist die Gefahr kurzfristig steigender Preise im nun bevorstehenden Winter nicht gebannt.“ Daher brauche es die Energiepreisbremsen auch im kommenden Winter als Absicherung für die Verbraucher. 

Zuvor hatte sich unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund dafür ausgesprochen, die Strompreisbremse über das Jahresende hinaus zu verlängern.

„Die Strompreisbremse wirkt, jedoch nicht ausreichend, und muss daher verlängert und in diesem Zuge an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden“, sagte DGB-Chefin Yasmin Fahimi am Mittwoch laut Mitteilung.

Hintergrund zur Strom- und Gaspreisbremse

Die staatliche Strompreisbremse war neben der Gaspreisbremse im Dezember beschlossen worden, um Privathaushalte sowie Firmen angesichts stark gestiegener Preise zu entlasten.

Sie greift seit März. Rückwirkend gab es eine Entlastung für Januar und Februar. Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist im Gesetz angelegt. Darüber müsste aber gesondert entschieden werden.

(dpa/THWA)

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