Länder-Regelungen für Kantinen und Mensen
Welche Lockdown-Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern für Personalrestaurants, Betriebskantinen und Mensen? Antworten findet man jetzt in einer Übersicht des Dehoga Bundesverbands. Darin sind die ab 16. Dezember 2020 geltenden Vorgaben für Betriebskantinen aufgelistet. Sobald sich etwas ändert, wird die Liste aktualisiert und die Neuerung gekennzeichnet.
In dem Beschluss, den die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam in der Telefonschalte am 13. Dezember 2020 festgesetzt haben, lautet ein Eckpunkt:
„9. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.“
Ländervorgaben für Mensen und Kantinen
Soweit der Bundesbeschluss, der nicht unmittelbar gilt. Vielmehr wird er nun von den Ländern im Rahmen eigener Verordnungen umgesetzt. Die Länderregelungen werden voraussichtlich für den Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 20. Januar 2021 gelten – mit Möglichkeit zur Verlängerung, sollte der Lockdown weiter anhalten.
Schon beim Lesen des Bundesbeschlusses wird deutlich, dass hinsichtlich des Betriebs von Mensen und Kantinen Interpretationsspielraum bleibt. Zunächst war unklar, ob die Bundesländer den Verzehr in den Kantinen vor Ort erlauben oder nur Abholung und Lieferung zulässig sein werden.
Übersicht Ländervorgaben Betriebskantinen (Stand: 15. Dezember 2020, 17:45 Uhr): hier
Die aktuellen Corona-Regelungen in den Bundesländern sind abrufbar unter: https://www.dehoga-corona.de/auflagen-praxishilfen/verordnungen-der-bundeslaender
(Bundesregierung/Dehoga/KP)