Bayern
Krankenhaus-Ampel auf Rot: Das gilt jetzt
Es hatte sich in den vergangenen Tagen schon abgezeichnet, nun sind im Freistaat so viele Betten voll, dass die Krankenhaus-Ampel auf Rot springt – und für alle noch mehr Restriktionen gelten.
Die bayrische Krankenhaus-Ampel ist am 8. November auf Rot gesprungen. Das bringt neue schärfere Zutritts- und Test-Regeln mit sich. Das gilt:
- Mit Ausnahme des öffentlichen Personennahverkehrs und des Handels müssen sich alle Beschäftigten in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern mindestens zwei Mal pro Woche per Schnelltest prüfen lassen, wenn sie während ihrer Arbeit Kontakt zu Kollegen oder Kunden haben.
- FFP2-Maske, wo bisher eine medizinische Maske ausgereicht hat.
- In Restaurants, Cafés und Bars ist der Zutritt für Geimpfte und Genesene oder Getesteten mit negativem PCR-Test möglich. Ein Schnelltest ist nicht mehr ausreichend.
- Öffentliche Veranstaltungen wie Kongresse, Messen, aber auch Sportveranstaltungen unterliegen künftig der 2G-Regel.
(dpa/NZ)