Hamburg
Kostenlose Nutzung der Außenflächen
Hamburg verlängert die Hilfsmaßnahmen für die Gastronomie bis Ende 2022: Bis dahin ist die Nutzung von Außenflächen für die Gastronomie und das Schaustellergewerbe weiter gebührenfrei.
Der Hamburger Senat hat entschieden, die Gebührenbefreiung für das Gastronomie- und Schaustellergewerbe zu verlängern. Öffentliche Außenflächen können auch im gesamten Jahr 2022 gebührenfrei genutzt werden. Zusätzlich entfallen die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Wege, Grün- und Erholungsanlagen im Rahmen des Kultursommers sowie im Rahmen von Aktivitäten des Hamburger Neustartfonds City und Zentren, sofern diese öffentlich gefördert werden. Die durch die Sonderregelung entstehenden Einnahmeausfälle der Bezirke werden erstattet.
(Hamburg.de/NZ)