Lockerungen

Keine Maskenpflicht für geimpfte oder genesene Beschäftigte

Kellner mit Mundschutz serviert Essen
Die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg wird angepasst. (Foto: © New Africa/stock.adobe.com)
Ab kommenden Donnerstag können Gastwirte und Veranstalter in Baden-Württemberg durch die 2G-Option entscheiden, ob ihre Mitarbeiter den coronabedingten Mund-Nasen-Schutz tragen müssen oder nicht.
Montag, 25.10.2021, 08:35 Uhr, Autor: Martina Kalus

Vom kommenden Donnerstag an können in Baden-Württemberg geimpfte und genesene Beschäftigte, zum Beispiel in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen, auf den Maskenschutz verzichten, wenn dort die sogenannte 2G-Option gilt. Die Corona-Verordnung werde entsprechend angepasst, teilte das Sozialministerium am Sonntag mit. Zuvor hatte der „Reutlinger General-Anzeiger“ über die Änderung berichtet und den Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl, zitiert. Demnach wird die nächste Verordnung zunächst bis zum 24. November fortgeschrieben. Danach soll es eine Landeslösung geben, wenn der Bundestag keine einheitliche Regelung beschließt.

Lahl und der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hatten sich bereits Mitte Oktober auf die neue Anpassung der Verordnung geeinigt. Demnach können geimpfte oder genesene Mitarbeiter beispielsweise von Restaurants und Cafés auf eine Maske zum Schutz vor dem Coronavirus verzichten, sofern der Arbeitgeber einverstanden ist und dies der Arbeitsschutzverordnung entspricht. Die neuen Lockerungen sollen nicht nur für die Gastronomie gelten, sondern überall dort, wo bei Veranstaltungen ein sogenanntes Optionsmodell für geimpfte oder genesene Gäste gilt. Die aktuelle Corona-Verordnung schreibt noch eine Maskenpflicht vor.

(dpa/lsw/MK)

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