Corona-Pläne
Keine Beschränkung des Gastgewerbes geplant
Am Donnerstag soll über die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes abgestimmt werden. Weitere Beschränkungen des Gastgewerbes sollen nach den aktuellen Plänen dann nicht mehr erlaubt sein.
Die Ampel-Parteien haben sich auf Verschärfungen bei der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Geplant sind:
- Kontaktbeschränkungen: „Die Möglichkeit, Kontaktbeschränkungen im privaten und im öffentlichen Raum anordnen zu können, soll in den Maßnahmenkatalog ergänzend aufgenommen werden“, vereinbarten die möglichen Partner einer sogenannten Ampel-Koalition, mit deren Bildung fest gerechnet wird. Grünen-Chef Robert Habeck erläuterte in der ARD: „Kontaktuntersagung oder 2G-Regelung heißt in weiten Teilen: Lockdown für Ungeimpfte. Das ist die Vulgärübersetzung.“
- Andere Beschränkungen: Die Bundesländer sollen eine Öffnungsklausel bekommen. Das heißt, auf Beschluss ihres jeweiligen Landtags sollen sie bestimmte Maßnahmen beibehalten können. So sollen sie etwa Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Versammlungen untersagen oder beschränken können, das Betreten von Gesundheitseinrichtungen verbieten können, Verkauf und öffentlichen Konsum von Alkohol verbieten und Hochschulen schließen können.
Welche Beschränkungen sollen nicht mehr möglich sein?
- Ausgangs- oder Reisebeschränkungen
- Untersagung oder Beschränkung von Gastronomie und Hotellerie sowie von Handel und Gewerbe
- Untersagung oder Beschränkung von Sport
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist in den Bundestag bereits eingebracht. Am 15. November steht die zum Gesetzgebungsverfahren gehörende Anhörung von Experten an. Am Donnerstag soll das Parlament abstimmen.
(dpa/NZ)