Justizministerium erlaubt Polizeizugriff auf Gästedaten
Das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen hat nun bestätigt: Die Polizei darf die Kontaktdaten auswerten, die Restaurantgäste aufgrund der Coronakrise in den Lokalen angeben müssen. Das Ministerium beruft sich dabei auf die geltende Strafprozessordnung. Polizeibeamten könnten im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen auf solche Listen zurückzugreifen, hieß es dazu. Voraussetzung sei lediglich, dass es ein Ermittlungsverfahren gebe. Das Gesetz unterscheide hier nicht nach der Schwere der Straftat.
Polizei darf Daten auswerten
In der Corona-Verordnung des Landes heißt es dazu: „Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.“ Dies beziehe sich laut rheinland-pfälzischem Gesundheitsministerium auf die Gastronomen, schließe aber nicht aus, dass stattdessen die Polizei die Daten auswerten dürfe. Auch in Bayern und Hamburg hatte es in den vergangenen Wochen Fälle gegeben, in denen die Polizei auf Gästedaten zugegriffen hat. Aus dem rheinland-pfälzischen Innenministerium heißt es, die Polizei im Land nutze die Corona-Gästelisten für die Fahndung grundsätzlich nicht, „soll sich aber zumindest für die Daten interessieren“.
Datenschutzbeauftragter fordert richterliche Genehmigung
Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann fordert hingegen die Datennutzung nur bei schweren Verbrechen. Nach seiner Auffassung ist ein Zugriff auf die Daten durch die Polizei nur bei Ermittlungen zu schweren Straftaten wie Mord oder Totschlag zu rechtfertigen. Bei einer kleinen Schlägerei zum Beispiel sei es unverhältnismäßig, dass die Polizei die Listen mit den persönlichen Daten von Besuchern auswerte. Kugelmann fordert, die Polizei müsse sich das Beschlagnahmen der Kontaktdaten generell von einem Richter genehmigen lassen. Es müsse sichergestellt sein, dass die Listen nicht zu x-beliebigen Ermittlungen herangezogen würden. (ots/TH)