Joachim Herrmann kündigt Gesetzesnovelle gegen Bettensteuer an
Das Innenministerium werde wie von der Staatsregierung beschlossen eine zügige Gesetzesänderung vorlegen, sagte der CSU-Politiker am Donnerstag in München.
Mit der Gesetzesnovelle soll Kommunen grundsätzlich die Einführung einer entsprechenden Abgabe, wie aktuell von der Landeshauptstadt München geplant, verboten werden. Sollte München bis zum Inkrafttreten der Änderung die Einführung einer Übernachtungssteuer beantragen, werde das aus rechtlichen Bedenken abgelehnt. Für den Fall hatte Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) eine Klage vor dem Verwaltungsgericht angekündigt.
Herrmann spricht von negativen Folgen
Im Gegensatz zu Experten und Kommunen rechnet Herrmann infolge von kommunalen Bettensteuern mit negativen Folgen für den Tourismus.
„Gerade im hochpreisigen München würden Übernachtungssteuern auch Angebote im unteren und mittleren Preissegment verteuern. Das ginge insbesondere zulasten der nicht so solventen Gäste“, sagte er.
„1979 haben wir in Bayern aus gutem Grund ‚Bagatellsteuern‘ wie die Speiseeissteuer, die Vergnügungssteuer oder die Getränkesteuer abgeschafft“, betonte Herrmann und verwies auf eine Vereinfachung des kommunalen Abgabensystems sowie auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Freistaat.
Zudem habe der Bundesgesetzgeber Anfang 2010 den Umsatzsteuersatz für die unternehmerische Vermietung von Wohn- und Schlafräumen auf sieben Prozent gesenkt, um das Beherbergungsgewerbe zu entlasten.
„Bettensteuer wäre zum jetzigen Zeitpunkt das falsche Signal“
„Die Landeshauptstadt München würde mit einer Übernachtungssteuer die Entlastungsziele konterkarieren, um die eigene Stadtkasse aufzubessern“, sagte Herrmann.