Corona-Maßnahmen

Insolvenzantragspflicht gilt ab 1. Mai wieder

Gastronomen verzweifeln über den Zahlen
Da ab 1. Mai die Insolvenzantragspflicht wieder gilt, befürchten die Branchenverbände eine Insolvenzwelle. (Foto: © iStockphoto)
Um Unternehmen, die von den Schließungen während der Pandemie besonders betroffen sind unter die Arme zu greifen, hat die Bundesregierung die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Ab dem 1. Mai fällt diese Regelung jedoch weg – viel zu früh, meinen die Branchenverbände.
Mittwoch, 28.04.2021, 16:09 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Noch bis zum 30. April ist die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Eine Verlängerung wurde heiß diskutiert. So sprach sich etwa die SPD dafür aus, die Sonderregelung noch zwei weitere Monate stehen zu lassen. „Diese Verlängerung ist im Moment nicht geplant“, gab jedoch ein Sprecher des Justizministeriums zu verstehen.  Dabei würde das den Betrieben helfen, ist sich Ingrid Hartges sicher. Die Dehoga-Hauptgeschäftsführerin fordert im Interview mit T-Online, die Aussetzung bis 30. September zu verlängern: „Das muss für die Unternehmen gelten, die noch keine Gelder erhalten haben. Wir haben teilweise erlebt, dass es vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Auszahlung mehrere Monate gedauert hat“, gibt sie zu bedenken.

Tag der Arbeit als Stichtag für viele Stellen

Auch IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe vertritt diesen Standpunkt und macht in einem aktuellen Blogpost auf die Ironie der Situation aufmerksam: „Just mit dem „Tag der Arbeit“ am 1. Mai werden viele Unternehmen in Deutschland entscheiden müssen, ob sie noch einen Ausweg aus der Corona-Krise sehen oder ihren Kampf ums Überleben und die Arbeitsplätze verloren geben müssen.“ Viele große Unternehmen hätten ihre Anträge auf November- und Dezemberhilfe zudem erst im Februar stellen können, die Zahlungen seien daher auch noch nicht bei allen angekommen. „Nun droht diesen Unternehmen der Sudden Death in der unbestimmten Nachspielzeit der dritten Pandemie-Welle.“

Gegenstimmen von Beratungsfirmen

Einen Grund zur Beunruhigung sehen einige Experten jedoch nicht. In der Wirtschaftswoche weißt Tillmann Peeters, Geschäftsführer der Sanierungsberatung Falkensteg darauf hin, dass die Ausnahmeregelung eh nur für einen kleinen Kreis von Unternehmen gilt.

Auch Volker Hees, Partner der Düsseldorfer Kanzlei Hoffmann Liebs, meinte gegenüber der Zeitung: „Erst wenn Firmen aus stark betroffenen Wirtschaftszweigen wie der Hotellerie, der Gastronomie und der Veranstaltungsbranche ihre Geschäft wieder hochfahren – und damit auch ihre Kostenbasis steigt – wird sich zeigen, welche Unternehmen langfristig eine Chance haben.“ Er ist daher überzeugt, dass es „nicht sofort einen sprunghaften Anstieg der Insolvenzzahlen“ geben wird.

(ntv/NZ)

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