Infektionsschutz

In Schleswig-Holstein greifen schärfere Corona-Regeln

Servicekraft mit Maske und vollem Tablet
Gastronomen und ihre Mitarbeiter müssen in Schleswig-Holstein wieder eine Masken tragen. (Foto: © .shock – stock.adobe.com)
Strengere Kontaktregeln für Ungeimpfte, Testpflicht in der Bar und im Hotel: Ab 15. Dezember gelten in Schleswig-Holstein strengere Corona-Regeln. Für Menschen mit Auffrischungsimpfung gibt es aber Ausnahmen.
Mittwoch, 15.12.2021, 09:11 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Schleswig-Holsteins Landesregierung hat schärfere Corona-Regeln beschlossen. Ab 15. Dezember gilt bei privaten Zusammenkünften von ungeimpften Menschen die Regel Hausstand plus zwei. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. In Clubs, Bars und Diskotheken gilt darüber hinaus nun die 2G-plus-Regel. Auch beim Einchecken ins Hotel ist künftig ein Test nötig. Menschen mit Auffrischungsimpfung sind in Schleswig-Holstein von der Testpflichten aber befreit – sofern ihre Auffrischungsimpfung 14 Tage zurück liegt.

Verschärft wird auch die Maskenpflicht. Sie gilt künftig auch für Zuschauerinnen und Zuschauer bei Großveranstaltungen (außer Märkten) mit mehr als 1000 Anwesenden, in Innenbereichen der Gastronomie für Gäste, die nicht an ihrem Tisch sitzen sowie für die Wirte und Mitarbeitende. Die neue Corona-Verordnung gilt bis zum 11. Januar.

(dpa/NZ)

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