HolidayCheck verklagt Bewertungsbetrüger
Wer auf die Webseite https://fivestar-marketing.net gelangt, wird gleich auf der allerersten Seite unverblümt mit den „Dienstleistungen“ des Unternehmens bekanntgemacht: Google- und Facebook-Bewertungen etwa sind dort für jeweils 12,95 Euro zu haben, für Top-Bewertungen bei Amazon muss man dagegen schon 22,95 Euro hinlegen. Das Irrwitzigste: Fivestar Marketing bewirbt sich auf der selben Seite selbst mit den Worten „Das Original – bekannt aus der Presse“ und listet darunter unter anderem die Medien ARD, RTL und Spiegel online auf. (In letzterem war über Fivestar Marketing zu lesen: „Onlinebewertungen – so werden Sie betrogen!“) Doch dieses simple und doch perfide System der Verbrauchertäuschung gerät jetzt ins Wanken: Mit der erklärten Absicht, dem Urlauber die größtmögliche Verlässlichkeit bei der Buchung seines Urlaubes an die Hand zu geben, läutet HolidayCheck nun die zweite Runde im Kampf gegen das Unternehmen Fivestar Marketing ein, nachdem es am 5. Februar 2019 offiziell Klage am Landgericht München eingereicht hatte.
50 Hotels erschlichen sich Wettbewerbsvorteile von Fivestar Marketing
Dadurch geht HolidayCheck offensiv gegen den Betrug am Urlauber vor und setzt sich für authentische Bewertungen ein. „Wir wollen das urlauberfreundlichste Unternehmen werden und dem entgegen stehen ganz klar die organisierte Täuschung des Urlaubers durch gefälschte Bewertungen im großen Stil. Hier fahren wir eine strikte Null-Toleranz-Politik“, erklärt Christoph Ludmann, CEO der HolidayCheck AG. Bereits im letzten Jahr konnte das Fivestar Marketing-Netzwerk von HolidayCheck identifiziert werden. Dabei handelte es sich um über 50 Hotels in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die versuchten, sich mittels gekaufter Bewertungen einen Vorteil bei möglichen Kunden zu erschleichen. Alle betroffenen Hotels wurden im ersten Schritt durch einen Manipulations-Hinweis auf der Website von HolidayCheck für den Urlauber kenntlich gemacht. Zeitgleich versendete HolidayCheck Abmahnungen an die betroffenen Betriebe mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Großteil der Hotels verpflichtete sich daraufhin, unter Androhung einer Vertragsstrafe, keine gefälschten Bewertungen mehr abzugeben. Viele Hoteliers unterzeichneten aber nicht nur eine Unterlassungserklärung, sondern sicherten HolidayCheck auch Unterstützung im Kampf gegen Fivestar Marketing zu und lieferten wichtige Beweismittel.
Information und Aufklärung
Einen wichtigen Aspekt im Kampf gegen Netzwerke von Bewertungsfälschern sieht HolidayCheck im öffentlichkeitswirksamen Vorgehen. „Wir gehen mit dem Thema ganz bewusst an die Öffentlichkeit. Die Transparenz gegenüber den Urlaubern ist für uns ein Kernelement unserer Unternehmensphilosophie. Daher sehen wir uns auch in der Pflicht, die Öffentlichkeit über derartige Vorkommnisse und unser Vorgehen dagegen zu informieren“, erklärt Ludmann weiter. Unter dieser Prämisse wendet sich HolidayCheck auch direkt an Bewerter, die klar als Fake-Bewerter von Fivestar Marketing identifiziert wurden. In einem Schreiben erhalten die betroffenen Personen per E-Mail den unmissverständlichen Hinweis, dass sie als Absender gefälschter Bewertungen entdeckt wurden. Neben der gerichtlichen Auseinandersetzung legt HolidayCheck auch den Fokus auf weitere präventive Maßnahmen, um Bewertungsbetrug zu verhindern. Im Zuge dessen hat das Unternehmen auch seinen Verhaltenskodex für Hoteliers, den sogenannten Code of Conduct, überarbeitet. Darin finden sich nun noch strengere Richtlinien zu dem, was bei der Werbung um Bewertungen direkt vor Ort im Hotel erlaubt ist und was nicht. Außerdem informiert das Bewertungsportal Hotelbetriebe aktiv über den Umgang mit gefälschten Bewertungen und fordert zur Mithilfe bei deren Aufklärung auf. (HolidayCheck Pressestelle)