Hier gibt es weitere Einschränkungen
Der Flickenteppich mit Corona-Maßnahmen wächst. Angesichts der aktuellen Infektionswelle verschärfen einige Bundesländer in den kommenden Tagen erneut die Auflagen:
Baden-Württemberg: Ministerpräsident Winfried Kretschmann kündigte ein landesweites Verbot großer öffentlicher Veranstaltungen an. Freizeitbetriebe wie Clubs und Diskotheken werde man schließen. Auch Weihnachtsmärkte sollen genauso wie die Abgabe und der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum verboten werden. Die neue Corona-Verordnung solle am 2. Dezember in Kraft treten.
Bayern: Die bayrische Staatsregierung will die Corona-Auflagen insbesondere für Ungeimpfte weiter verschärfen. Auch im Handel und in der Außengastronomie solle künftig die 2G-Regel gelten, kündigte Ministerpräsident Markus Söder an. Es soll zudem keine Ausweichbewegungen und Ersatzmöglichkeiten zu Weihnachtsmärkten geben. Weitere Corona-Maßnahmen – die Regeln für extreme Hotspots, die Schließung von Bars und Kneipen und die Sperrstunde in der Gastronomie – sollen bleiben, auch über die bislang geltende Frist 15. Dezember hinaus.
Brandenburg: Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sieht aktuell keinen Bedarf für deutlich schärfere Corona-Regeln, schließt aber einen späteren Lockdown auch nicht aus.
Hessen: Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) kündigt drastische Einschränkungen für ungeimpfte Menschen an: Ab 5. Dezember dürfen sich maximal zwei Hausstände im öffentlichen Raum treffen. Zudem wird 2G im Einzelhandel eingeführt – Geschäfte zur Grundversorgung ausgenommen. Die 2G-plus-Option wird gestrichen: Es ist Betreibern etwa der Gastronomie dann nicht mehr möglich, auf Abstandsregelungen und Maskenpflicht vollständig zu verzichten. Es gelten auch neue Regelungen für Zusammenkünfte, Fachmessen und Veranstaltungen: So gilt in Innenräumen ab 11 Personen 2G sowie ein Abstands- und Hygienekonzept; ab 101 Teilnehmer greift 2G sowie ein Abstands- und Hygienekonzept; ab 250 Personen gilt eine Genehmigungspflicht durch die zuständigen Gesundheitsämter. Im Freien gilt ab 11 Personen ein Abstands- und Hygienekonzept; ab 101 Personen 2G sowie ein Abstands- und Hygienekonzept; ab 3000 Personen gilt eine Genehmigungspflicht und Kapazitätsbeschränkung auf 25 Prozent.
Niedersachsen: Ab 1. Dezember greift die Corona-Warnstufe 2. Damit gilt dann die 2G-plus-Regel in Innenräumen von Gastronomiebetrieben, Hotels, Sportanlagen (in geschlossenen Räumen), bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1000 Menschen, im Kino, Theater oder Zoo. Die Regel gilt auch für private Treffen, sofern mehr als 15 Menschen drinnen zusammenkommen.
Rheinland-Pfalz: Ab 4. Dezember dürfen Ungeimpfte nur noch Angehörige des eigenen Haushalts oder eine weitere Person treffen. Dann wird auch die 2G-plus-Regel ausgeweitet: In Innenräumen, in denen keine Maske getragen werden kann, müssen dann auch geimpfte Personen einen gültigen negativen Test vorlegen. Dies gilt etwa für Restaurants und Hotels. In der Gastronomie und im Fitnessstudio seien dabei Selbsttests unter Aufsicht möglich, erklärte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). Wieder eingeführt wird auch die Personenbegrenzung in Geschäften. Weihnachtsmärkte sind unter 2G und Maske weiter möglich.
Saarland: Im Saarland gelten ab 2. Dezember deutlich strengere Corona-Bestimmungen. Musikclubs und Diskotheken müssen schließen, für Ungeimpfte gelten Kontakt- und Zugangsbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum. Geimpfte und Genesene müssen in der Gastronomie und in Sport- und Kultureinrichtungen ein negatives Testergebnis vorweisen, zudem weitet die Landesregierung die Maskenpflicht wieder aus. Ab 6. Dezember kommt zudem die 2G-Regelung für den Einzelhandel – ausgenommen Geschäfte des täglichen Bedarfs.
(dpa/NZ)