Hessen zieht nach
Ab dem 16. September orientiert sich Hessen nicht mehr an der Sieben-Tage-Inzidenz. Stattdessen richten sich die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus an der Zahl der Covid-19-Patienten in den Krankenhäusern. Dabei wird es künftig zwei Warnstufen geben: Stufe eins tritt bei einer Hospitalisierungsrate von acht in Kraft, Stufe zwei bei einem Hospitalisierungswert von 15 oder mehr als 400 Intensivpatienten. Kreise und Städte müssen ihre geltenden Allgemeinverfügungen laut Ministerpräsident Volker Bouffier aufheben.
2G Für Restaurants und Veranstaltungen
Zudem führt Hessen das 2G-Modell ein. Restaurants, Kinos oder Veranstalter können ihr Angebot damit auf Geimpfte und Genesene beschränken. „Dort gelten dann keine Einschränkungen mehr, kein Abstandsgebot, keine Maskenpflicht“, so Bouffier. Kinder unter zwölf Jahren, für die bisher kein Impfstoff zugelassen ist, sind von der Regelung nicht betroffen.
(hessenschau/NZ)