Corona

Handel fordert Lockerung des Sonntagsfahrverbots

Ein Lkw in einem Logistikzentrum
Aufhebung des Sonntagsfahrverbots: Damit die Supermärkte das Sortiment in ganzer Breite anbieten können, sei dem Handel zufolge eine Anpassung der Lieferkette notwendig.(© kamonrat/stock.adobe.com)
Immer mehr Händler fordern wegen des Corona-Virus eine Lockerung des Sonntagsfahrverbots für Lkws, um die Supermarktregale schneller mit haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln füllen zu können.
Dienstag, 10.03.2020, 13:37 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die Händler im Bundesland Sachsen haben aufgrund des Coronavirus eine Lockerung des Sonntagsfahrverbotes für Lkws gefordert, um mehr Lebensmittel und Hygieneartikel transportieren zu können. Damit würden Einzelhandel und Logistik Lücken in den Regalen schneller wieder füllen können, ließ der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Sachsen, René Glaser, dazu verlauten. Aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus kauften die Menschen mehr haltbare Lebensmittel auf Vorrat. So seien in den vergangenen Tagen vor allem Reis, Nudeln, Konserven und Kekse in Sachsen über den Ladentisch gegangen, so Glaser.

„Anpassung der Lieferkette notwendig!“

„Die Grundversorgung ist definitiv sichergestellt“, betonte Glaser. Damit die Supermärkte das Sortiment allerdings in ganzer Breite anbieten könnten, sei eine Anpassung der Lieferkette notwendig. Es habe bereits Gespräche mit dem Wirtschaftsministerium zu einer Aufhebung des Sonntagsfahrverbotes sowie einer Lockerung der Sonntagsbeschäftigung im Bereich Logistik gegeben. „Bisher hat es leider noch nicht geklappt, so Glaser. Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen nicht fahren. Das Verbot gilt nicht für den Transport frischer Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Fisch und leicht verderblichem Obst und Gemüse. Der Bund hatte wegen Versorgungsengpässen bei bestimmten Waren die Länder gebeten, das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen zu lockern. Unter anderem hat Nordrhein-Westfalen nun eine entsprechende Regelung eingeführt. (lsn/TH)

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