Hamburg führt zeitweiliges Alkoholverbot ein
Für Hamburger Szeneviertel galt an diesem Wochenende zur Eindämmung der Corona-Pandemie ein eingeschränktes Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol. Die von den Bezirken Altona, Mitte und Eimsbüttel per Allgemeinverfügung erlassenen Einschränkungen begannen am Freitag wie auch am Samstag und Sonntag jeweils um 20.00 Uhr und galten bis 6.00 Uhr des Folgetages.
Alkoholverbot zur Corona-Eindämmung
Betroffen waren Kioske, Supermärkte, Tankstellen und der sogenannte Gassenverkauf von Alkohol durch Bars oder Lokale unter anderem auf St. Pauli, in der Schanze und im Bereich Alma-Wartenberg- und Spritzenplatz in Ottensen. Auf der Internetseite der Stadt Hamburg waren dabei Karten mit den betroffenen Gebieten einsehbar. Damit wollten die
Bezirke die Einhaltung der Corona-Regeln sicherstellen.
430 Gastronomiebetriebe betroffen
„Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und größere Ansammlungen von Personen in den betroffenen Gebieten zu verhindern. Erfahrungsgemäß sinkt mit zunehmendem Alkoholkonsum die Bereitschaft und die Fähigkeit, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten“, erklärten die Bezirke dazu. Allein im Bezirk Mitte wären ungefähr 430 Gastronomiebetriebe und 70 Einzelhändler von dem Verbot betroffen gewesen. In den Gaststätten selbst und der Außengastronomie habe es allerdings es keine Einschränkungen geben. Letzte Woche hatte der Senat den Weg für die bereits angedrohte Einschränkung des Alkoholverkaufs geebnet, nachdem am Wochenende zuvor immer wieder Feiernde gegen die Corona-Regeln an den Party-Hotspots verstoßen hatten (lno/TH)