Schutzmaßnahmen

Hamburg ermöglicht 2G-Angebote

Frau zeigt im Restaurant den Impfnachweis
In Hamburg können Gastronomen zwischen der 2G- und der 3G-Regel wählen. (Foto: © famveldman – stock.adobe.com)
Hamburg hat das sogenannte 2G-Optionsmodell beschlossen, wonach Veranstalter und Gastronomen entscheiden können, ob sie künftig nur noch Geimpfte und Genesene einlassen. Entsprechende Betriebe sind dann von den Einschränkungen befreit.
Dienstag, 24.08.2021, 14:44 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Ab Samstag (28. August) können Restaurants und Freizeiteinrichtungen in Hamburg ihr Angebot ausschließlich für Geimpfte und Genesene anbieten. In diesen Betrieben entfallen dann die Abstandsregeln, Testpflicht und das Tanzverbot. Auch an Vorgaben zu Sitzplätzen und der Tischanordnung gelten nicht mehr. Dafür müssen sich die Betriebe und Veranstalter jedoch vorab online anmelden – und eine Kontrolle des Impf- und Genesenen-Nachweis plus Ausweis gewährleisten. Bei Verstößen drohen Bußgelder in der Höhe von 1.000 bis 20.000 Euro.

Für eine Übergangszeit von sechs Wochen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der 2G-Regel ausgenommen. Sie dürfen solche Angebote also wahrnehmen, auch wenn sie keinen vollständigen Impfschutz haben. Hintergrund ist die aktuelle Empfehlung der StiKo, die erst seit kurzem die Impfung für 12-17 jährige (unter 18) ermöglicht. Anschließend wird die Ausnahme für alle Kinder unter 12 Jahren fortgelten.

(hamburg.de/NZ)

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