„Gut zu wissen“ sorgt in Gemeinschaftsverpflegung für Transparenz
Das Land Niederösterreich setzt „Gut zu wissen“ bereits um. „Denn die Gäste haben ein Recht auf Transparenz und ‚Gut zu wissen‘ sorgt in der Gemeinschaftsverpflegung, also in Kantinen, Heimen, Schulen, Kindergärten, Kasernen, Krankenhäusern etc. dafür“, stellte LK-Generalsekretär Josef Plank fest. „Die Menschen fordern gerade dort, wo sie nicht selbst über die Auswahl entscheiden können, also für die Gemeinschaftsverpflegung, Klarheit über die Herkunft. Es ist jetzt mehr als an der Zeit nicht nur von Transparenz in der Gastronomie zu sprechen, sondern diese auch tatsächlich in allen öffentlichen Einrichtungen umzusetzen“, fordert LK-Präsident Hermann Schultes. Man wolle mit „Gut zu wissen“ Sicherheit geben. Dem Konsumenten werde ohne großen Aufwand mitgeteilt, woher das Essen stammt.“ Schultes deutlich: „Wenn für unsere Kinder außer Haus gekocht wird, wollen wir sicher sein, dass es dort genauso ernst genommen wird, wie bei uns zu Hause. Wenn auf der Speisekarte die Herkunft deklariert ist, dann habe ich die Sicherheit, das zu bekommen, was ich erwarte.“
Unter dem Motto „Best statt Billig“ erreichte die LK, dass das Parlament das Bestbieterprinzip auch für Lebensmittel gültig machte. Wenn also heute öffentliche Einrichtungen, wie Schulen, Internate, Kasernen, Krankenhäuser, Pflege- oder Altersheime Lebensmittel in großem Umfang einkaufen, wenden sie das Bestbieterprinzip an und müssen nicht die billigsten Lebensmittel kaufen. Somit können beim öffentlichen Einkauf von Lebensmitteln ökologische Kriterien, wie kurze Transportwege, nachhaltige Produktion etc. berücksichtigt werden. „Wir bieten mit der Initiative ‚Gut zu wissen‘ dazu ein einfaches sowie unbürokratisches Instrument an, damit die Konsumenten sofort sehen, woher Fleisch wie auch Eier stammen“, so Plank abschließend.