Guido Wolf fordert mehr Klarheit bei November-Hilfen
Für den Südwest-Tourismusminister Guido Wolf (CDU) gibt es hinsichtlich der außerordentlichen November-Hilfen seitens der Bundesregierung noch wichtige Ungereimtheiten zu klären. Auch mehrere baden-württembergische Ministerien fordern vom Bund eine rasche Beantwortung offener Fragen zum genauen Verfahrensablauf. Von dem neuen Sonderprogramm sollen betroffene Unternehmen und Selbstständige, sowie solche Betriebe profitieren, die „nachweislich und regelmäßig“ 80 Prozent ihrer Umsätze mit nun dichtgemachten Unternehmen erzielen. „Für die konkrete Abwicklung der vom Bund zugesagten Hilfen sind noch immer zu viele Fragen offen. Diese gilt es nun dringend zu beantworten“, so Guido Wolf dazu.
„Bedarfsgerechtigkeit im Auge behalten“
Eine dieser Fragen sei etwa, wie Umsatzprüfungen bei mittelbar betroffenen Betrieben überhaupt aussehen und personell geleistet werden sollen. Umstritten sei auch das Ansinnen, dass Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5000 Euro Förderung beantragen, ihre Anträge direkt stellen sollen können und keinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer engagieren müssen. Das CDU-geführte Landeswirtschaftsministerium ließ dazu verlauten, Aspekte wie Bedarfsgerechtigkeit und Betrugsprävention müssten im Auge behalten werden. „Schnelle und unbürokratische Hilfe darf nicht dazu führen, dass staatliche Gelder in falsche Kanäle fließen und in der Folge Ermittlungsbehörden und Justiz massiv beschäftigen.“
Recht auf schnelle Umsetzungen
Zudem sei noch immer unklar, ab wann überhaupt Anträge gestellt werden können. Aktuell habe der Bund noch immer keine funktionierende IT-Plattform bereitgestellt, mit der die Gelder von den Betroffenen beantragt werden könnten. „Hier ist nun der Dienstleister des Bundes gefordert, in kürzester Zeit zu liefern und eine bundesweite Beratungs-Hotline auf die Beine zu stellen. Nur so können die Bewilligungsstellen der Länder den erwarteten Ansturm meistern.“ Tourismusminister Wolf betonte, die stark betroffenen Betriebe hätten ein Recht, dass die Ankündigungen schnell umgesetzt werden. „Wer Betriebe mit dem Versprechen schließt, diesen schnell zu helfen, muss das zeitnah einlösen.“(lsw/TH)