Gültigkeit der Wiedereinstellzusage verlängert
Die anhaltende Corona-Pandemie ist für Betriebe und Beschäftigte im Tourismus angesichts der Betretungsverbote nach wie vor eine große Herausforderung. Um der Branche Planungssicherheit für die kommende Zeit zu geben, stellen Arbeitsminister Martin Kocher und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger eine weitere Verlängerung der Gültigkeit von Wiedereinstellzusagen beim AMS, für die Dauer behördlicher Schließungen, jedenfalls aber bis zum 31. Mai 2021, sicher.
Perspektive unabhängig von der Infektionslage
„Wir befinden uns leider nach wie vor in einer gesundheitlich kritischen Situation. Um den im Tourismus Beschäftigten, unabhängig von der Infektionslage eine Perspektive für den beruflichen Wiedereinstieg zu geben, haben wir uns darauf geeinigt, die Wiedereinstellzusage jedenfalls solange aufrechtzuerhalten, solange Betretungsverbote in der Branche notwendig sind. Betriebe können sich damit sicher sein, dass das AMS ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht aktiv in andere Branchen vermittelt“, so der Arbeitsminister.
Qualifizierte Mitarbeiter sind wesentlich für den Erfolg
„Im Tourismus gibt es nichts Wichtigeres, als gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie sind wesentlich für den Erfolg des heimischen Tourismus. Wenn erste Öffnungsschritte wieder möglich sind, braucht die Branche diese qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sie mit einer Wiedereinstellungszusage rasch wieder zur Verfügung stehen und die Arbeit aufnehmen können“, betont Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.
Keine Vermittlungsaktivitäten bei Einstellungszusage
Der Arbeitsminister und die Tourismusministerin haben die Maximaldauer der Wiedereinstellzusage schon im Februar von drei auf vier Monate ausgedehnt. Liegt eine Einstellungszusage vor, erhält die betreffende Person für diesen Zeitraum Arbeitslosengeld ohne, dass vonseiten des AMS Vermittlungsaktivitäten gesetzt werden müssen. „Da die Öffnung einiger Branchen noch ansteht, ist eine weitere Verlängerung jedenfalls notwendig“, betont Kocher weiter.
Qualifizierungsangebote für betroffene Mitarbeiter
Weiters weist der Arbeitsminister darauf hin, dass das AMS den betroffenen Mitarbeitern bis zum Zeitpunkt der Wiedereinstellung Qualifizierungsangebote zur Verfügung stellt: „Diese reichen von Sprachkursen, über die Aneignung von Zusatzqualifikationen bis hin zu Lehrabschlüssen für Hilfskräfte. Zudem erhalten auch Dienstgeberinnen und Dienstgeber Unterstützung, wenn sie Beschäftigte weiterbilden lassen. Das AMS fördert zum Beispiel Weiterbildungen während Kurzarbeit mit 60 Prozent der Kosten.“
ÖHV begrüßt Verlängerung bei Wiedereinstellungszusagen
Die von Bundesminister Kocher in Aussicht gestellte Verlängerung von Wiedereinstellungszusagen bis zum 31. Mai 2021 wertet ÖHV-Generalsekretär Dr. Markus Gratzer als hilfreiche Maßnahme, um Mitarbeiter weiter im Tourismus zu halten. Laut einer aktuellen ÖHV-Umfrage gaben 40 Prozent der Hotels an, dass ihren Mitarbeitern ein Branchenwechsel vom AMS bereits nahegelegt wurde: „In Hinblick auf eine Wiedereröffnung ist das fatal. Wenn die Betriebe nach Monaten der Zwangspause wieder aufsperren dürfen brauchen sie ihre Teams. Die Verlängerung war gut und wichtig“, streicht Gratzer heraus. Als für viele Unternehmen herausfordernd bezeichnet er den Umstand, dass ohne konkretes Öffnungsdatum Wiedereinstellungszusagen oftmals schwer abzuschätzen sind.
Perspektive geben, Rahmenbedingungen abstecken
In einem nächsten Schritt braucht es für den Branchensprecher die bereits vielgeforderte Perspektive für die Betriebe: „Das muss jetzt kein Tag X sein, der dann möglicherweise sowieso nicht hält. Viel wichtiger wäre ein ‚Wie‘. Das heißt unter welchen Rahmenbedingungen kann ich aufsperren“, gibt Gratzer zu bedenken und wünscht, dass sich in der Sache endlich Nägeln mit Köpfen gemacht werden. Die ÖHV stehe hierbei jederzeit mit Know-how und praktischem Input gerne zur Verfügung.
(ÖHV/Bundesministerium für Arbeit/NZ)