Gruppenbesuche in Restaurants wieder erlaubt
Immer mehr zurück zur Normalität: In Baden-Württemberg dürfen ab sofort wieder Gruppen zu zehnt eine Gaststätte besuchen – auch wenn die Beteiligten aus unterschiedlichen Haushalten kommen. Der Regelung ist Teil der jüngsten Aktualisierung der Corona-Verordnung des Landes. Das bestätigte inzwischen auch das Sozialministerium.
Der Dehoga Baden-Württemberg zeigte sich zufrieden und begrüßte die Lockerung mit „Hallo Stammtisch“. Bislang durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit Personen eines weiteren Haushalts treffen. Jetzt sind also wieder Gruppen mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet.
Neues gibt es aber auch für Veranstaltungen und andere Ansammlung außerhalb des öffentlichen Raums zu vermelden – etwa in abgeschlossenen Nebenräumen als geschlossene Gesellschaft oder in Tagungs- und Konferenzräumen: Ab dem 10. Juni 2020 dürfen sich bis zu 20 statt bisher nur 10 Personen aus mehreren Haushalten treffen, oder beliebig viele Personen, wenn alle Personen in gerader Linie miteinander verwandt sind.
Das Sozialministerium mahnt jedoch zur Vorsicht: Abstand halten sei nach wie vor wichtig, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. „Wir appellieren deshalb an die Eigenverantwortung der Menschen, auch bei den jetzt in Kraft getretenen Lockerungen weiterhin vorsichtig zu sein“, sagte ein Sprecher.
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(Dehoga BW/dpa/lsw/KP)