„Grundrechtseingriffe müssen verhältnismäßig sein“
Ist der harte Lockdown wirklich noch überall verhältnismäßig? Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ruft die deutschen Bundesländer auf, zu überprüfen, ob die strengen Corona-Maßnahmen wirklich noch der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wie unter anderem in der FAZ zu lesen ist. „Die Bundesländer müssen prüfen, ob die jetzt geltenden Maßnahmen bei ihnen noch erforderlich sind oder nicht mildere Maßnahmen wie die Durchführung von Tests oder die Anwendung von Hygienekonzepten ausreichen“, so Lambrecht gegenüber der Augsburger Allgemeinen.
„Begründungspflichtig ist die Anordnung von Einschränkungen“
Statt einen flächendeckenden und lang angelegten Lockdown zu verordnen, solle man jeden Tag aufs Neue beobachten, wie sich die Pandemie wo genau entwickelt. „Begründungspflichtig ist die Anordnung von Einschränkungen und nicht deren Lockerung“, ließ die SPD-Politikerin dazu verlauten. Ihr zufolge würden nun die Gerichte ein genaues Auge auf die Situation werfen. „Diese genaue Kontrolle ist nicht nur ein Gebot des Rechtsstaats, sondern trägt auch zur Akzeptanz der Corona-Entscheidungen in der Bevölkerung bei. Grundrechtseingriffe müssen immer verhältnismäßig und gut begründet sein“, so Lambrecht weiter. (faz.net/augsburger-allgemeine.de/TH)